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Ab Januar 2023Deutsche Bahn muss geschlechtsneutrale Ansprache bei Fahrkartenbuchungen im Internet gewährleisten

21.06.2022, 14:45 Uhr
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Ein Fahrkartenautomat der Deutschen Bahn steht an einem Bahnhof. (Foto: Jan Woitas/dpa/Symbolbild)

Das Oberlandesgericht Frankfurt verpflichtet die Deutsche Bahn (DB), von Januar 2023 an eine geschlechtsneutrale Ansprache von Kunden bei Fahrkartenbuchungen im Internet zu gewährleisten. Geklagt hatte eine Person, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnet. Das Gericht entschied am Dienstag, der Bahnkonzern habe es ab dem 1. Januar 2023 zu unterlassen, "die klagende Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit dadurch zu diskriminieren, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als Herr oder Frau angeben muss".

Da sich das Online-Buchungssystem nicht nur an die klagende Person richtet, muss die Bahn es nun umstellen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) erläuterte. Weil dies eine technische Umstellung erforderlich macht, wurde der Bahn ein Frist bis zum Jahresende eingeräumt. Das OLG-Urteil ist nicht anfechtbar

Die individuelle Kommunikation mit der klagenden Person muss die Bahn der Entscheidung zufolge umgehend umstellen. Das OLG sprach der klagenden Person zudem eine Entschädigung von 1000 Euro zu. Die klagende Person habe infolge der Verletzung des Benachteiligungsverbots einen immateriellen Schaden erlitten, begründet das Gericht. Sie erlebe «die Zuschreibung von Männlichkeit» seitens der Beklagten als Angriff auf die eigene Person, welche zu deutlichen psychischen Belastungen führe.

Quelle: ntv.de, dpa

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