Kurznachrichten

Erziehung statt EntzugEinweisung von Straftäter in Entzugskliniken soll reformiert werden

13.01.2022, 14:13 Uhr

Die Einweisung von Straftätern mit in Entzugsklinik soll reformiert werden - noch können sie per Gerichtsbeschluss in eine Entzugsklinik eingewiesen werden. Die Behandlung in den Entziehungsanstalten solle sich "wieder stärker auf diejenigen Personen konzentrieren, die wirklich eine Therapie brauchen", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Donnerstag.

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(Foto: dpa)

"Die Kliniken sind überlastet, und zunehmend sind offenbar auch Personen untergebracht, die in der Entziehungsanstalt gar nicht richtig aufgehoben sind, sondern zum Teil sogar den Therapieverlauf der wirklich behandlungsbedürftigen Personen behindern", führte Buschmann aus. Er werde "zeitnah" einen Reformentwurf vorlegen und sich dabei auf die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stützen.

In der Debatte geht es um Paragraf 64 des Strafgesetzbuches. Dieser befasst sich mit Fällen, in denen jemand einen "Hang" dazu hat, "alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen", und wegen einer rechtswidrigen Tat, die im Rausch begangen wurde oder die auf die Suchproblematik zurückgeht, verurteilt wird - oder nur deshalb gerade nicht verurteilt wird, weil die "Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist".

In solchen Fällen soll das zuständige Gericht "die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen", wenn die Gefahr besteht, dass die Betroffenen infolge des "Hanges" erhebliche rechtswidrige Taten begehen werden. Voraussetzung ist, dass "hinreichend konkrete Aussicht besteht", die Betroffenen durch die Behandlung innerhalb einer gewissen Frist "zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang" und der Begehung entsprechender Taten abzuhalten.

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