Wahlrechtsreform in EstlandEstland schließt Nicht-EU-Bürger von Kommunalwahlen aus

Estland schließt Angehörige der russischen Minderheit und andere Nicht-EU-Bürger von der Teilnahme an Kommunalwahlen aus. Präsident Alar Karis unterzeichnete am Mittwoch eine entsprechende Verfassungsänderung, die Ende März vom Parlament des baltischen Staates mit großer Mehrheit beschlossen worden war.
Das Präsidialamt erklärte, der Ausschluss von Drittstaatsangehörigen von den Kommunalwahlen solle "die Einheit der estnischen Gesellschaft schützen". Die von der Verfassungsänderung Betroffenen - darunter die 80.000 in dem Land lebenden Russen - sollten sich aber nicht ausgeschlossen fühlen. Sie sollten auch nicht davon ausgehen, dass Estland sie "nur als Sicherheitsrisiko" ansehe, betonte das Präsidialamt.
Menschen mit ständigem Wohnsitz in Estland konnten bislang laut Verfassung an Kommunalwahlen teilnehmen, auch wenn sie nicht Esten sind. Ein Teilnahme an nationalen Wahlen wie der Parlamentswahl war schon vor der Verfassungsreform nicht möglich.
Die Verfassungsänderung erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Sicherheitsbedenken im gesamten Baltikum seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022. Estland wie auch Lettland haben bedeutend russischsprachige Minderheiten. Die Staaten fürchten, dass Moskau versuchen könnte, Konflikte in ihren Ländern zu schüren und die Regierungen zu destabilisieren.