Ewigkeitschemikalien: EU-Vorschlag für Verbot frühestens zum Jahresende

Eigentlich will die EU-Kommission sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) seit langem verbieten - ein Gesetzesvorschlag dürfte aber noch mehrere Monate auf sich warten lassen.
Eigentlich will die EU-Kommission sogenannte Ewigkeitschemikalien (PFAS) seit langem verbieten - ein Gesetzesvorschlag dürfte aber noch mehrere Monate auf sich warten lassen. Die nötigen Studienergebnisse sollen zum Jahresende vorliegen, wie die europäische Chemieagentur ECHA am Montag erklärte. Erst danach kann die Kommission offiziell ein Verbot vorschlagen, über das dann in Brüssel beraten wird.
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, die synthetisch hergestellt werden. Sie sind wasser- und fettabweisend und stecken deshalb in etlichen Alltagsprodukten wie beschichteten Pfannen, Funktionskleidung, Imprägniersprays und Einweg-Verpackungen. PFAS werden als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, weil sie biologisch nicht abbaubar sind und sich in der Natur und im menschlichen Körper anreichern.
Studien deuten darauf hin, dass einige der Chemikalien bei Menschen die Leber und das Immunsystem schädigen, die Wirkung von Impfungen und die Fruchtbarkeit verringern und Krebs erzeugen können. Eine Reihe der tausenden weltweit bekannten PFAS-Verbindungen sind in der EU bereits verboten. Brüssel kann allerdings nur Verbote für einzelne Untergruppen aussprechen. Diese werden in der Industrie anschließend häufig durch ähnliche PFAS ersetzt.
Die EU-Kommission arbeitet deshalb seit Jahren an einem umfassenden PFAS-Verbot. Es war ursprünglich für die vergangene Legislaturperiode angekündigt und schon mehrmals verschoben worden. Umweltkommissarin Jessika Roswall bezeichnete die Reform am Montag in Brüssel trotz der Verzögerungen als Priorität. "Es ist möglich, die Industrie bereitet sich schon darauf vor", sagte sie.
Ein früherer Entwurf war im vergangenen Jahr in einer internen Prüfstelle der Kommission durchgefallen. Nun muss Roswall auf zwei ECHA-Studien warten - eine zu den chemischen Risiken und eine zu den wirtschaftlichen Folgen eines Verbots.