Geld

VerbraucherSchlecker-Gutscheine bleiben gültig

27.01.2012, 12:28 Uhr

Düsseldorf (dpa/tmn) - Gutscheine der insolventen Drogeriekette Schlecker behalten ihre Gültigkeit. Kunden sollten sich nicht einfach abweisen lassen, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf (dpa/tmn) - Gutscheine der insolventen Drogeriekette Schlecker behalten ihre Gültigkeit. Kunden sollten sich nicht einfach abweisen lassen, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Schlecker-Gutscheine sind weiterhin gültig. Solange der vorläufige Insolvenzverwalter nichts anderes anordne oder das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden sei, müssten die Gutscheine eingelöst werden, sagte Iwona Husemann. Ein Gutschein müsse eigentlich wie Bargeld behandelt werden, erklärt die Verbraucherschützerin. Schließlich habe das Unternehmen für eine solche Geschenk-Karte tatsächlich Geld erhalten. «Wenn der Gutschein in der einen Filiale nicht genutzt werden kann, sollte man es in einer anderen Filiale noch einmal versuchen.»

Problematisch wird es, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. «Die Gutscheine fallen dann in die Insolvenzmasse.» Forderungen der Gläubiger - dazu zählten dann auch die Gutscheine - würden in der Regel nur anteilig bedient. «Erstattet werden oft nur 5 bis 10 Prozent.» Für Verbraucher stelle sich in diesem Fall die Frage, ob es sich lohnt, eine Forderung in Höhe von 20 Euro beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Quelle: dpa

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