Nächste Hürde überwundenGelockerte EU-Regeln für Einsatz von Gentechnik

Gelockerte Regeln für den Einsatz von Gentechnik haben in der EU die nächste Hürde genommen.
Der Rat der 27 Mitgliedstaaten segnete die im Dezember vereinbarte Gesetzesreform am Dienstag in Luxemburg ab. Produkte aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen sollen im Supermarkt demnach keine Kennzeichnung mehr tragen müssen. Aufwendige Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen.
Die Regeln betreffen sogenannte Neue Genomische Techniken (NGT): Dabei geht es um eine begrenzte Anzahl gentechnischer Eingriffe - etwa durch die "Gen-Schere" Crispr-Cas - die nach Einschätzung der EU-Kommission lediglich eine herkömmliche Züchtung beschleunigen. Befürworter erhoffen sich dadurch neue Sorten, die etwa besser mit Dürren zurechtkommen und weniger Dünger benötigen.
Diese Sorten sollen dem neuen Gesetz zufolge nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Umweltprüfungen vor der Zulassung sollen wegfallen. Diese sind bisher so aufwendig, dass eine Zulassung so teuer ist und lange dauert, dass sie sich häufig nicht lohnt. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Einsatz der neuen Sorten nicht mehr auf jedem Feld nachvollziehbar sein muss. Kritiker befürchten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen durch den Wind auch auf Äcker getragen werden könnten, wo sie eigentlich nicht angebaut werden.
Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen unterliegen weiter den alten, strengeren Regeln. Dies gilt auch für Pflanzen, deren Genom auf eine Resistenz gegen bestimmte Unkrautvernichter hin verändert wurde. Das Europaparlament muss dem Gesetz noch zustimmen, die Abstimmung ist für Mai angesetzt. Dort zeichnete sich zuletzt eine Mehrheit aus Teilen der Liberalen, Konservativen und den Rechtsaußen-Fraktionen ab.