Weitere Änderungen vorgesehenGesetzentwurf: Berufliche Betreuer und Vormünder sollen besser bezahlt werden

Wer einen Behinderten in bestimmten Angelegenheiten rechtlich vertritt oder eine Vormundschaft für ein Kind aus schwierigen Verhältnissen übernimmt, soll künftig besser bezahlt werden. Das gilt sowohl für Menschen, die diese Aufgaben beruflich ausüben, als auch für Ehrenamtliche, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Es veröffentlichte einen Gesetzentwurf, in dem noch weitere Änderungen vorgesehen sind.
Bei der Initiative geht es um berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. Ihre Bezahlung soll erhöht und zugleich vereinfacht werden. Laut Ministerium gibt es derzeit etwa für Betreuerinnen und Betreuer 60 einzelne "Vergütungstatbestände". Außerdem sollen die Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder steigen.
"Die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Vormündern ist nicht mehr zeitgemäß", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Viele Menschen seien durch Alter, Krankheit oder Behinderung auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. "Auch Vormünder leisten wichtige Arbeit: Gefragt sind sie dann, wenn Eltern nicht für ihr Kind sorgen und es nicht vertreten können." Es gehe darum, "dass diese Arbeit angemessen und möglichst unkompliziert vergütet wird", erklärte Buschmann.
Vorgesehen ist den Angaben zufolge, die Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder und der weiteren Berufsgruppen um durchschnittlich 12,7 Prozent zu erhöhen. Die Aufwandspauschalen für Ehrenamtliche sollen von aktuell 425 Euro auf 450 Euro ab erhöht werden. Die Änderungen sollen Anfang 2026 in Kraft treten.
Der Entwurf wurde laut Ministerium am Montag an Länder und Verbände versendet. Sie können bis zum 25. Oktober eine Stellungnahme abgeben.