Gesundheit

GesundheitUrteil: Zahnärzte dürfen kein Botox spritzen

19.04.2011, 14:15 Uhr

Münster (dpa) - Keine Botox-Behandlungen bei der Karies-Kontrolle: Zahnärzte dürfen ihren Patienten kein Botox unter die Haut spritzen. Das urteilte ein Richter des Verwaltungsgerichtes in Münster.

Münster (dpa) - Keine Botox-Behandlungen bei der Karies-Kontrolle: Zahnärzte dürfen ihren Patienten kein Botox unter die Haut spritzen. Das urteilte ein Richter des Verwaltungsgerichtes in Münster.

«Man kann sich trefflich darüber streiten, ob Lippen aufgespritzt werden können.» Aber alles, was noch weiter vom Mund entfernt sei, falle eindeutig in die Zuständigkeit von Heilpraktikern oder allgemeinen Ärzten. Nur sie seien zu Schönheits-OPs mit Anti-Falten-Spritzen berechtigt, da gebe es einen «klaren Wortlaut des Gesetzes» (Aktenzeichen: 7 K 338/09). Eine Zahnärztin aus der Umgebung von Bielefeld hatte Botox-Behandlungen und Mesotherapie anbieten wollen. Sie hatte gegen die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe geklagt, damit sie nicht in einer Grauzone arbeiten muss.

Ihr Anwalt führte unter anderem ins Feld, dass das Bleichen von Zähnen schließlich auch Zahnarzt-Sache sei. Zudem wies der Jurist darauf hin, dass das Gesetz zum Aufgabenfeld der Zahnärzte schon fast 60 Jahre alt sei. Seitdem habe sich in eine Menge im Praxisalltag geändert. Die Tatsache, dass ein Strahlentherapeut einem Patienten Botox spritzen dürfe, aber ein Zahnarzt nicht, sei eine Ungleichbehandlung. «Zahnärzte sind durch ihr Studium besser über den Kiefer, Mund und die Nervenbereiche informiert», sagte der Anwalt.

Der Richter zweifelte nicht an der individuellen Fähigkeit der Klägerin, Patienten Botox spritzen können. Doch sei die Gesetzeslage eindeutig. Er gab der Zahnärztin einen Korb. Gleichzeitig wies er daraufhin, dass Gesetze dem Zeitgeist angepasst werden können, dies sei aber Aufgabe der Politik und nicht der Justiz. Die Zahnärztin kann eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.

Quelle: dpa

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