Gesetzentwurf angekündigtHessen will Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen

Mit einem Gesetzentwurf setzt sich die hessische Landesregierung dafür ein, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar wird.
Der Gesetzentwurf soll am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht werden, wie Ministerpräsident Boris Rhein sagte.
"Wer das Existenzrecht Israels leugnet oder gar zur Beseitigung Israels aufruft und damit antisemitische Gewalt oder Willkürmaßnahmen befördert, soll künftig strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden", sagte Rhein. Es gehe nicht darum, Kritik an der israelischen Regierung zu unterbinden. Sondern Antisemitismus, der sich als solche tarne.
Der Entwurf solle klarmachen, dass die Meinungsfreiheit Grenzen habe. Er werde bewusst am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht, dem Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Die große Hoffnung sei, dass es eine Mehrheit für die Initiative gebe und sie so den Bundestag erreiche, sagte Rhein. In dem Entwurf vorgesehen seien Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis fünf Jahren.
Als Beispiel, welche Handlung künftig strafbar sein könnte, nannte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) das Zeigen von Landkarten, auf denen der Staat Israel durchgestrichen sei. Je nach Zusammenhang könne auch die Formulierung "From the river to the sea" darunter fallen - wenn etwa klargemacht werde, dass in diesem Gebiet keine Jüdinnen und Juden mehr sein sollen. Gemeint ist die Region vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Entsprechende Äußerungen gab es beispielsweise auf israelkritischen Demonstrationen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und der Gegenreaktion. Bisher ist die Leugnung des Existenzrechts des jüdischen Staates nicht prinzipiell strafbar, kann aber strafrechtlich verfolgt werden, etwa als Volksverhetzung.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, erklärte, der Aufruf zur Vernichtung des israelischen Staates, der hunderttausendfach auf deutschen Straßen geäußert worden sei, sei bisher strafrechtlich nicht geregelt. Judenhass trete vermehrt als sogenannter "Antizionismus" auf, der sich vorgeblich nur gegen den israelischen Staat richte. Aktuell sei das deutsche Rechtssystem dem nicht gewachsen. Daher begrüße er den Vorstoß aus Hessen.