Terrorangriff am 7. Oktober 2023 Israel billigt Militärtribunal für Hamas-Terroristen

Israel hat die Einrichtung eines speziellen Militärtribunals zur Strafverfolgung des Terrorangriffs der islamistischen Hamas und anderer extremistischer Gruppierungen am 7. Oktober 2023 beschlossen.
Ein entsprechendes Gesetz wurde am späten Montagabend von einer großen Mehrheit von 93 der insgesamt 120 Abgeordneten im Parlament in Jerusalem in dritter und letzter Lesung gebilligt. Das Militärtribunal soll seinen Sitz demnach in Jerusalem haben. Wann genau es seine Arbeit aufnehmen soll, ist noch unklar. Das Gesetz sieht nach Medienberichten auch eine umstrittene Auslegung bestehender Gesetze vor, die die Verhängung der Todesstrafe gegen Angreifer vom 7. Oktober ermöglichen soll.
Nach israelischen Informationen waren an dem Angriff der islamistischen Terrororganisation Hamas und anderer extremistischer Gruppierungen auf das israelische Grenzgebiet am 7. Oktober 2023 mehr als 3.000 Terroristen beteiligt. Auch palästinensische Zivilisten beteiligten sich demnach an Gräueltaten und Plünderungen. Die Angreifer töteten rund 1.200 Menschen in Israel und verschleppten mehr als 250 weitere als Geiseln nach Gaza. Der beispiellose Überfall auf den jüdischen Staat löste den verheerenden Gaza-Krieg aus. Seitdem wurden nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde im Gazastreifen mehr als 72.700 Palästinenser getötet.
Einer der Initiatoren des Gesetzesentwurfs, Simcha Rothman, hatte die geplanten Verfahren mit den Nürnberger Prozessen 1945 verglichen. NS-Kriegsverbrecher waren damals vor ein Internationales Militärtribunal gestellt worden. Rothman ist Abgeordneter der Partei Religiöser Zionismus und Vorsitzender des parlamentarischen Justizausschusses.
Rund 1.600 der palästinensischen Angreifer wurden nach israelischen Angaben getötet, andere konnten wieder in den Gazastreifen entkommen. Das Nachrichtenportal "ynet" berichtete, es sollten mehr als 400 mutmaßliche Terroristen angeklagt werden die am 7. Oktober oder danach festgenommen wurden.
Israel hatte die Todesstrafe für Mord im Jahr 1954 abgeschafft. Das israelische Gesetz ermöglichte zwar weiter die Verhängung der Todesstrafe in bestimmten Fällen, etwa gegen NS-Verbrecher oder bei Verrat in Kriegszeiten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war aber das letzte Mal, dass eine von einem ordentlichen Gericht in Israel ausgesprochene Todesstrafe wirklich vollstreckt wurde. Im israelischen Parlament wurde Ende März ein separates Gesetz über die Einführung der Todesstrafe für Terroristen gebilligt. Dieses kann aber nicht rückwirkend für die Strafverfolgung der Taten vom 7. Oktober angewandt werden.