Beschluss des BVerfGe Journalist muss nach Auslandshaft diplomatische Unterstützung klären können
30.01.2025, 13:05 Uhr
(Foto: picture alliance/dpa)
Im Ausland tätige und dabei verhaftete Journalisten müssen gerichtlich klären können, ob Deutschland sie ausreichend diplomatisch unterstützt hat. Mit einem Beschluss gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einer entsprechenden Beschwerde des umstrittenen deutschen Journalisten Billy Six teilweise statt.
Der heute 38-jährige Six arbeitete unter anderem für die als rechts geltende Zeitschrift "Junge Freiheit". Er berichtete in erster Linie aus ausländischen Krisen- und Kriegsgebieten, zuletzt vor allem auch in sozialen Netzwerken und Videoportalen im Internet. Dabei wurde er mehrfach verhaftet, unter anderem 2013 für rund zwölf Wochen in Syrien.
In dem nun entschiedenen Fall geht es um eine Verhaftung 2018 in Venezuela. Dort kam er in das zentrale Gefängnis der venezolanischen Geheimpolizei in Caracas. Ihm wurden "Spionage", "Rebellion" und "Verletzung von Sicherheitszonen" vorgeworfen. Reporter ohne Grenzen bezeichnete dies als "eine Farce". Nach vier Monaten wurde Six am 15. März 2019 entlassen und konnte ausreisen.
Zurück in Deutschland wollte Six vor den Verwaltungsgerichten festgestellt wissen, dass Deutschland ihm in Venezuela keinen angemessenen diplomatischen Schutz gewährt habe. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatten die Klage abgewiesen. Insbesondere hatten sie dabei eine Wiederholungsgefahr verneint.
Seine Verfassungsbeschwerde hiergegen hatte nun teilweise Erfolg. Die Gerichte hätten die Möglichkeit einer Wiederholung zu eng ausgelegt und so den verfassungsrechtlichen Anspruch des Journalisten auf Rechtsschutz verletzt. Six sei nach unwidersprochenen Angaben bereits mehrfach im Ausland inhaftiert gewesen. Zudem habe er erklärt, dass er auch künftig an seiner Tätigkeit in ausländischen Krisengebieten festhalten wolle. Die Möglichkeit einer Wiederholung sei daher gegeben.
Quelle: ntv.de, AFP