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Per Gesetz Karl Lauterbach will Verkauf von Lachgas an junge Leute verbieten

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(Foto: picture alliance / nordphoto GmbH)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der SPD-Politiker erarbeitete dazu eine Gesetzesänderung, wie die "Rheinische Post" berichtete. Ein Ministeriumssprecher bestätigte heute entsprechende Pläne. Der Änderungsantrag sieht demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor. Das Papier sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen.

Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot gelten. Dem Bericht zufolge soll aber die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als «anerkannte Verwendung» erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund sei, dass Lachgas auch in der Industrie zum Beispiel zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz komme oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt werde.

Quelle: ntv.de, dpa

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