Folgen von NS-UnrechtMehr als 50.000 Menschen seit 2021 eingebürgert

Seit 2021 sind in Deutschland mehr als 50.000 Menschen eingebürgert worden, denen selbst oder deren Angehörigen einst aufgrund von NS-Unrecht die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen oder nicht erteilt wurde.
Das geht aus Antworten des Bundesinnenministeriums auf parlamentarische Fragen des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak hervor. Die Zahl der Menschen, die in diesem Zeitraum einen Antrag auf eine solche Wiedergutmachungseinbürgerung stellten, war demnach noch deutlich höher, was auf eine relativ lange Bearbeitungsdauer hindeutet.
Den Angaben zufolge wurden zwischen Anfang 2021 und Ende März dieses Jahres insgesamt 101.180 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung von Betroffenen und ihren Nachkommen gestellt. Die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten auf dieser Rechtsgrundlage im gleichen Zeitraum 52.180 Menschen. Abgelehnt wurden nur sehr wenige Anträge. Der Kreis der Anspruchsberechtigten war 2021 durch eine gesetzliche Änderung erweitert worden.
Den deutschen Pass erhalten können über diese Regelung Juden und andere Menschen, die im Zusammenhang mit Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen in der Zeit vom 30.01.1933 bis zum Kriegsende 1945 entweder die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 26.02.1955 aufgegeben oder verloren haben.
Die Wiedergutmachungseinbürgerung gilt auch für diejenigen, die damals "von einem gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, Legitimation oder Sammeleinbürgerung deutscher Volkszugehöriger ausgeschlossen waren". Ein Anrecht haben daneben auch Kinder einer Mutter, die vor ihrer Geburt ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Eheschließung mit einem nichtdeutschen Ehegatten verloren hat und Kinder deutscher unverheirateter Väter. Das Vierte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes war am 20. August 2021 in Kraft getreten.
Wer für die Wiedergutmachungseinbürgerung infrage kommt, muss keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen und auch einige andere Anforderungen, die normalerweise bei einer Einbürgerung bestehen, nicht erfüllen. Denn die Behörden gehen hier davon aus, dass die Betroffenen ohne eigenes Verschulden die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben oder sie - wie etwa im Falle der Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter - aufgrund diskriminierender Gesetze nie erhielten.