Bohrgenehmigung vor BorkumNiederlage für Umwelthilfe im Rechtsstreit

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Gerichtsstreit um die Bohrgenehmigung zur Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum eine Niederlage kassiert.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg wies die Klage der DUH gegen einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss am Dienstag ab. Die "Schutzzwecke" der vor Ort liegenden Naturschutz- beziehungsweise Natura-2000-Gebiete" würden durch die Bohrungen "nicht beeinträchtigt", erklärte das Gericht. (Az.: 7 KS 64/24)
Das niederländische Unternehmen One Dyas will auf niederländischem Hoheitsgebiet eine Gasförderplattform installieren. Die Bohrungen unter dem Meeresboden sollen teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet verlaufen, weshalb die deutsche Seite in die Planungen einbezogen wurde. Das mit Umweltprüfungen betraute niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erhob gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss keine Einwände. Nach Ansicht des DUH verstößt der Beschluss jedoch "gegen nationales Naturschutz- und Klimarecht", weshalb sie dagegen Klage einreichte.
Dem folgte das Gericht in Niedersachsen nicht. Etwaige "Senkungen des Meeresbodens" seien "praktisch nicht messbar", erklärte es. Außerdem könnten "etwaige durch das Vorhaben ausgelöste Erdbeben könnten bei Fischen, Vögeln und den Meeresboden bewohnenden Lebewesen zu kurzzeitigen Verhaltensänderungen wie etwa Schreckreaktionen oder Flucht führen, aber keine erheblichen Beeinträchtigungen bewirken".
Die DUH will ihren Kampf gegen die Bohrungen aber weiter betreiben - nun in den Niederlanden. Dort sei die Klage der DUH gegen die niederländische Bohrgenehmigung in der ersten Instanz erfolgreich gewesen, erklärte die Organisation. "Die DUH setzt nun auf die Bestätigung in zweiter Instanz durch das höchste niederländische Gericht, dem Raad van State." Mit einer Entscheidung rechnet die DUH demnach noch in diesem Jahr. "Die heutige Entscheidung bestätigt, dass wir dringend ein lückenloses Gesetz zum Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten brauchen", erklärte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Bis dahin werden wir unsere Klagen gegen die Gasbohrungen vor Borkum in den Niederlanden fortführen."