Neuer GesetzentwurfRegierung will Bundeswehr-Reservisten wieder zu Übungen verpflichten

Die Bundesregierung will Bundeswehr-Reservisten zur Stärkung der Verteidigung künftig wieder zu Übungen verpflichten.
Mit dem sogenannten Reserveverstärkungsgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für einen "verlässlichen Einsatz der Reserve" geschaffen werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Verteidigungsministeriums hervorgeht, der Reuters vorlag. Bislang konnten Reservisten außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen, nicht aber zu anderen Diensten verpflichtet werden.
Die Bundeswehr soll von derzeit rund 183.000 aktiven Soldaten und rund 100.000 Reservisten auf 260.000 aktive und 200.000 Reservisten bis Mitte der 30er Jahre wachsen. Gerade bei den Reservisten setzt man auf den neuen, mindestens sechsmonatigen Wehrdienst. Wer ihn absolviert hat, soll danach vor allem der Reserve zur Verfügung stehen.
Um die Akzeptanz für den Dienst zu erhöhen, sind auch finanzielle Anreize geplant. So sollen Arbeitgeber, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, für die Freistellung ihrer Mitarbeiter Förderbeträge erhalten können. Zudem soll die Bezahlung der Reservisten verbessert werden, etwa durch einen höheren Auslandszuschlag. Die Mehrausgaben für die Jahre 2027 bis 2029 werden auf rund 43 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
Die Höchstdauer einzelner verpflichtender Übungen wird dabei, gestaffelt nach der zuvor geleisteten Dienstzeit, auf bis zu zwölf Wochen pro Jahr festgesetzt. Die entsprechenden Regelungen sollen in einem neu gefassten Reservistengesetz gebündelt werden, das die bisher auf mehrere Gesetze verteilten Vorschriften zusammenführt und vereinfacht. Das Vorhaben will die Regierung vor der Sommerpause im Kabinett beschließen.