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Soll auf gesetzlicher Jagdliste stehenRegierung will Regeln für leichteren Abschuss von Wölfen festlegen

20.11.2025, 14:58 Uhr
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Wölfe reißen immer wieder Weidetiere. Die Jagd soll deswegen erleichtert werden, wie die Bundesregierung plant.

Zum Schutz von Weidetieren wie Schafen kommen Regeln für einen leichteren Abschuss von Wölfen in Sicht. Das Bundesagrarministerium plant, den Wolf in die gesetzliche Liste der Tiere aufzunehmen, bei denen die Jagd erlaubt ist.

Damit soll eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Wolf bejagt werden darf, heißt es in einem Referentenentwurf, über den "Tagesspiegel Background" zuerst berichtete. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Konkret soll demnach im Bundesjagdgesetz festgelegt werden, dass die Länderbehörden einen revierübergreifenden "Managementplan" aufstellen können, wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.

Dann soll die Jagd auf den Wolf "jeweils vom 1. September eines Jahres an bis zum Ablauf des 28. Februar des Folgejahres ausgeübt werden" dürfen. Der Plan soll zugleich darauf ausgerichtet sein, "die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands zu gewährleisten". Hintergrund ist eine Verständigung zwischen Agrar- und Umweltministerium, nachdem Union und SPD das Vorgehen im Koalitionsvertrag vereinbart hatten.

In einem Bericht an die EU hatte die Bundesregierung den Erhaltungszustand des Wolfs zuletzt als «günstig» eingestuft. Das galt bisher in der "atlantischen" Region, die den Nordwesten Deutschlands umfasst. Nun gilt es auch in der "kontinentalen" Region, die fast den gesamten Rest der Republik ausmacht. Die EU-Staaten hatten den Schutzstatus des Wolfs im Sommer von "streng geschützt" auf «geschützt» gesenkt und damit die Voraussetzung für Änderungen im Jagdrecht geschaffen.

Quelle: ntv.de, dpa

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