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Tourismus Unwetter Recht Luftverkehr USAFlugausfall wegen «Sandy»: Kein Anspruch auf Entschädigung

29.10.2012, 14:18 Uhr

Hannover (dpa/tmn) - Hurrikan «Sandy» wirbelt die Flugpläne vieler Touristen durcheinander. Wegen des Sturms müssen sie damit rechnen, dass sie nicht wie geplant in die USA reisen können. Welche Ansprüche haben Betroffene dann?

Hannover (dpa/tmn) - Hurrikan «Sandy» wirbelt die Flugpläne vieler Touristen durcheinander. Wegen des Sturms müssen sie damit rechnen, dass sie nicht wie geplant in die USA reisen können. Welche Ansprüche haben Betroffene dann?

Fällt ein Flug in die USA wegen des Sturms «Sandy» aus, haben Betroffene keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Weil der Hurrikan als höhere Gewalt gilt, können Kunden die Fluggesellschaft nicht für eine Annullierung verantwortlich machen. Darauf weist der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover hin. Betroffene erhalten daher keine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Diese sieht in anderen Fällen bis zu 600 Euro als Entschädigung für einen Flugausfall vor.

Bei einer Annullierung wegen des Hurrikans können Urlauber auch für das verpasste Anschlussprogramm keinen Schadenersatz von der Airline fordern. Für ungenutzte Anschlussflüge, Zugreisen oder Hotelübernachtungen müssen Urlauber selbst aufkommen.

Allerdings haben Betroffene Anspruch auf die Rückzahlung des Ticketpreises. Alternativ können sie sich für einen kostenlosen Ersatzflug auf der gleichen Strecke entscheiden. Dabei müssen sie eventuell aber eine längere Wartezeit hinnehmen, bis der Flughafen am gebuchten Reiseziel wieder geöffnet ist. Wer etwa statt nach New York nach Miami fliegen möchte, um dem Sturm auszuweichen, muss verhandeln: Einen Anspruch auf kostenloses Umbuchen zu einem anderen Ziel gibt es nicht.

Pauschalurlauber bekommen Geld vom Veranstalter zurück, wenn sich der Sturm erheblich auf eine gebuchte Rundreise auswirkt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn mehrere Stationen nicht wie geplant angefahren werden können. Dann dürfen Urlauber den Reisepreis mindern, erklärt Degott. Fällt eine Pauschalreise komplett ins Wasser, weil der Zubringerflug annulliert wird, erhalten Betroffene den kompletten Reisepreis zurück.

Wegen des Hurrikans «Sandy» müssen Passagiere derzeit damit rechnen, dass Flüge in die USA ausfallen. So sind am größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main am Montag (29. Oktober) bereits zwölf Flüge in die USA gestrichen worden. Betroffen seien Passagiere mehrerer Airlines, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport. Die meisten der Maschinen sollten in Richtung New York abheben, abgesagt wurden aber auch Flüge nach Boston, Washington und Philadelphia. Fluggästen riet der Sprecher, sich bei ihren Fluggesellschaften zu informieren. Auch in München und Düsseldorf wurden bereits Flüge in die USA annulliert.

Quelle: ntv.de, dpa

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