Urteil nach TestberichtStiftung Warentest muss nach fehlerhaftem Test Schadenersatz zahlen

Es ist nach Ansicht des betroffenen Herstellers Pyrexx ein "historischer Erfolg": Die Stiftung Warentest muss wegen eines fehlerhaften Testurteils Schadenersatz zahlen.
Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main urteilte am Donnerstag, die Bewertung eines Pyrexx-Rauchmelders sei geeignet gewesen, dem Ruf des Unternehmens zu schaden "und das Vertrauen in die Produkte zu schmälern". Stiftung Warentest betonte, es handle sich um einen "bislang einmaligen Fall". (Az. 16 U 38/25)
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note "mangelhaft". Pyrexx zweifelte das Ergebnis an - zurecht, wie sich herausstellte. Denn das von der Stiftung für den Test beauftragte externe Institut war von der vorgegebenen Prüfnorm abgewichen. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung schließlich zurück.
Für Pyrexx hatte die "Mangelhaft"-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen, wie das Unternehmen am Donnerstag nochmals betonte. Das Geschäft sei eingebrochen, Neukunden seien ausgeblieben und Rauchmelder ausgetauscht worden, "obwohl die Geräte einwandfrei funktionierten". Jeder dritte Mitarbeiter habe seinen Arbeitsplatz verloren.
Pyrexx fordert deshalb Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro. Vor dem Landgericht Frankfurt erzielte das Unternehmen im März vergangenen Jahres einen Erfolg: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Warentest Berufung ein.
Das OLG kam nun ebenfalls zu dem Schluss, dass das Unternehmen "dem Grunde nach Schadenersatz verlangen" kann. Die Bewertung eines Produkts mit "mangelhaft" in einem vergleichenden Warentest stelle einen "rechtswidrigen Eingriff" in den Gewerbebetrieb dar, "wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht", erklärte das Gericht.
Über die Höhe des Anspruchs wird demnach erneut das Landgericht befinden. Pyrexx rechnet mit einer Entscheidung nicht vor Ende 2026.