Wegen provokantem KarnevalswagenStrafverfahren gegen Karnevalisten Jacques Tilly wird fortgesetzt

Die russische Justiz macht dem Düsseldorfer Karnevalisten Jacques Tilly in Abwesenheit weiter den Prozess. Kommt der Richter nun zu einem Urteil?
In Moskau setzt ein Gericht an diesem Donnerstag (10.30 Uhr MESZ) das umstrittene Strafverfahren gegen den deutschen Bildhauer Jacques Tilly auch wegen angeblicher Beleidigung von Kremlchef Wladimir Putin fort. In dem Prozess, der in Abwesenheit des Angeklagten läuft, stehen noch der Abschluss der Beweisaufnahme und die Plädoyers aus.
Tilly hatte mehrfach erklärt, dass er nicht von der russischen Justiz über das Verfahren informiert worden sei. Allerdings beobachten Diplomaten der deutschen Botschaft in Moskau den Prozess mit seiner Kenntnis. Der Künstler hatte Karnevalswagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug mit Karikaturen von Putin gebaut.
Laut Gericht muss sich Tilly unter anderem wegen Verletzung religiöser Gefühle verantworten. Vorgeworfen wird ihm auch eine Verunglimpfung der russischen Staatsorgane, zu denen neben der russischen Armee auch Präsident Putin gehört. Nach diesem Gesetz drohen dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu zehn Jahren. Nach solchen Anschuldigungen sind in Russland schon viele Kriegsgegner der von Putin befohlenen Invasion in die Ukraine verurteilt worden. Die Entscheidungen stehen international als Unrechtsurteile der russischen Willkürjustiz in der Kritik.
Eine Auslieferung von Deutschland nach Russland muss Tilly zwar nicht befürchten. Probleme kann er im Fall einer Verurteilung aber bei Reisen in Länder bekommen, die von Moskau gesuchte Straftäter an Russland ausliefern. Moskau könnte ihn etwa zur Fahndung bei Interpol ausschreiben.