Lehrerin scheitert mit Klage Urteil: Schaden nach Impfaktion durch Arbeitgeber ist kein Dienstunfall
24.11.2022, 13:23 Uhr
(Foto: picture alliance / pressefoto_korb)
Ein nach einer in den Räumen des Arbeitgebers erfolgten Coronaimpfung aufgetretener Impfschaden ist kein Dienstunfall. Wie das Verwaltungsgericht Hannover im Fall einer 62 Jahre alten Förderschullehrerin entschied, war die in der Schule der Frau angebotene Impfaktion keine dienstliche Veranstaltung.
Die Lehrerin war im März vergangenen Jahres in ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam mit dem Serum von Astrazeneca geimpft worden. Sie erlitt eine Woche später schwerste körperliche Schäden, die bis heute andauern.
Ihre Klage begründete sie damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, weil die Impfung eine von ihrem Dienstherrn - dem Land Niedersachsen - angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.
Dagegen entschied das Verwaltungsgericht, das Land habe lediglich die Räume der Schule zur Verfügung gestellt, sei aber nicht Organisator der Impfaktion gewesen. Die Förderlehrerin kann nun noch vor das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ziehen.
Quelle: ntv.de, AFP