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Änderung im WehrrechtVerteidigungsministerium will Auslandsreisen wehrfähiger Männer gesetzlich neu regeln

01.06.2026, 10:57 Uhr
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(Foto: picture alliance / dpa)

Das Verteidigungsministerium will die allgemeine Freistellung für längere Auslandsreisen wehrfähiger Männer auch per Gesetz regeln.

Eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das Reservestärkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz wird darin auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt."

Juristische Beschränkungen und eine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen im Wehrdienstgesetz hatten zuvor für Aufregung gesorgt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte einen Fehler eingeräumt und eine allgemeine Ausnahme ("Allgemeinverfügung") erlassen, mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde.

Unterdessen zweifelte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Vorgehen an, eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Regelung mit einer Allgemeinverfügung des Ministeriums außer Kraft zu setzen. Es "dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", heißt es in einem Gutachten, das die Linke in Auftrag gegeben und über das das ARD-Hauptstadtstudio zuerst berichtet hat. Die Linken-Abgeordnete Desiree Becker warf Pistorius vor, seine Kompetenzen zu überschreiten und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Das Ministerium erklärte, es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um für Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszuräumen. "Die Allgemeinverfügung gilt also nur für den Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt. Das soll noch in diesem Jahr geschehen", sagte die Sprecherin. Und: "In der Sache ändert sich nichts. Eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden."

Quelle: ntv.de, dpa

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