Nach Angaben der VZB Voxenergie und Primastrom verlieren Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken

Die Stromanbieter Voxenergie und Primastrom haben nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mehrere Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken verloren. Die Verbraucherschützer rieten Kunden der Anbieter nun am Mittwoch, ihre Vertragsunterlagen zu prüfen und sich gegebenenfalls mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen. Demnach geht es unter anderem um nicht oder zu spät angekündigte Preiserhöhungen.
Laut VZB hatte Voxenergie im vergangenen Jahr die Preise erhöht, ohne die Kunden im Voraus zu informieren. Das Landgericht Berlin habe bestätigt, dass das Unternehmen die Verbraucher insbesondere über das durch die Erhöhung entstehende Sonderkündigungsrecht hätte informieren müssen. Im Januar dieses Jahres erhöhte Voxenergie dann den Verbraucherschützern zufolge die Preise und informierte die Kunden nicht rechtzeitig - vor Gericht unterlag das Unternehmen erneut.
Weitere Beschwerden betrafen neben Voxenergie auch den Versorger Primastrom. Beide gehören zur Unternehmensgruppe Primaholding. "Die Unternehmen erweckten bei Kund:innen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten, den Eindruck, es bedürfe eines weiteren Schreibens, um sich endgültig vom Vertrag zu lösen", erklärte Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Das Landgericht Berlin habe auch dieses Geschäftsgebaren als unzulässig erklärt.