AfD-EilverfahrenWeidel: Extremismus-Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts "großer Sieg" für Demokratie

AfD-Chefin Alice Weidel hat die Gerichtsentscheidung begrüßt, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf.
Das sei "ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat", erklärte Weidel. Das Verwaltungsgericht Köln habe mit seinem Beschluss "auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel" vorgeschoben.
Die AfD hatte das Eilverfahren am Kölner Verwaltungsgericht angestrengt. Laut Eilentscheid darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene vorerst weder als gesichert extremistisch einstufen noch so behandeln. Auch die "öffentliche Bekanntgabe" der entsprechenden Einstufung ist ihm untersagt. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist das noch nicht.
Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD Bundesebene am 2. Mai 2025 als gesichert extremistisch eingestuft. Die Partei klagte dagegen. Der Verfassungsschutz sagte daraufhin zu, die entsprechende Einstufung bis zu einer gerichtlichen Eilentscheidung zunächst noch ruhen zu lassen.