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Streit um MietenZahl der Gerichtsprozesse wegen Mieterhöhungen steigt laut Mieterbund deutlich an

12.01.2026, 11:14 Uhr
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Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen haben im vergangenen Jahr laut Mieterbund deutlich zugenommen

Ihr Anteil an allen von der Mieterbund-Rechtsschutzversicherung geführten Prozessen stieg von 17,4 Prozent 2024 auf 21,8 Prozent 2025, wie die Organisation am Montag mitteilte. Damit waren Mieterhöhungen der zweithäufigste Prozessgegenstand. Der Anstieg der Gerichtsprozesse aufgrund von Mieterhöhungen verdeutliche "ganz klar den Druck auf dem Mietwohnungsmarkt", erklärte Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.

Der am häufigsten genannte Grund (28,4 Prozent) für mietrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht sind demnach allgemeine Vertragsverletzungen. Hier gehe es allgemein um Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, "angefangen bei Fragen der Tierhaltung bis hin zu Problemen im Zusammenhang mit Wohnungsmängeln und Mietminderungen oder Verfahren zur Mietpreisbremse", erläuterte der Mieterbund. An dritter Stelle steht demnach mit 16,4 Prozent der "Rechtsberatungs-Klassiker" Betriebskosten.

An fünfter Stelle mit einem Anteil von 6,8 Prozent standen im vergangenen Jahr Prozesse zu Eigenbedarfskündigungen. Eine aktuelle Abfrage bei den Mietervereinen des Mieterbundes habe ergeben, dass die Nachfrage nach Beratungen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen in den vergangenen Jahren um 30 bis 50 Prozent gestiegen sei. Laut Mieterbund liegt bei etwa der Hälfte dieser Kündigungen der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf vorgeschoben ist.

Er fordert daher seit Jahren eine Reform: "Eigenbedarf ist nach unserer Auffassung dahingehend zu konkretisieren, dass Kündigungen durch Vermietende nur zulässig sind, wenn sie oder Familienangehörige ersten Grades die Wohnung dauerhaft zu Wohnzwecken nutzen wollen", erklärte Weber-Moritz. Zudem müsse die Beweislast umgekehrt werden - der Vermietende müsse plausibel darlegen, warum der Eigenbedarf nachträglich entfallen sei.

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2024 rund 197.000 Mietrechtsprozesse in Deutschland, wie der Mieterbund mitteilte. Diese Zahl sei im Vorjahresvergleich um fast acht Prozent gestiegen. Angaben für 2025 liegen noch nicht vor.

Quelle: ntv.de, AFP

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