Zur Eindämmung illegaler MigrationBundestag beschließt Umsetzung des EU-Asylpakets GEAS

Deutschland will die illegale Migration mit neuen Regeln eindämmen und besser ordnen.
Der Bundestag billigte mit den Stimmen der Koalition in namentlicher Abstimmung am Freitag die Umsetzung des EU-Asylpakets GEAS mit nationalen Regelungen in deutsches Recht. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass bereits in anderen Ländern registrierte Migranten nach Deutschland weiterwandern. Dafür können sie auch in Asylzentren bis zur Abschiebung festgesetzt werden. Innenminister Alexander Dobrindt sprach von einem entscheidenden Schritt: "Mit der heutigen Entscheidung schärfen und härten wir die Migrationspolitik." SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede sprach von mehr Ordnung und Humanität im System. Bei den Sozialdemokraten hatte es erheblichen Widerstand gegen die Verschärfungen gegeben. Sie setzten aber durch, dass Asylbewerber schneller in Arbeit kommen können.
Die AfD kritisierte, wegen der Abhängigkeit von anderen EU-Staaten werde die Masseneinwanderung nicht gebremst. "Es ist ein Eiertanz, der überhaupt nichts ändern wird." Grüne und Linke beklagten die schärfste Änderung des Asylrechts seit 1993. "Es ist ein Paradigmenwechsel", sagte der Grünen-Experte Lukas Benner. "Sie schießen mit dieser Umsetzung weit über das Ziel hinaus." Die Linke kritisierte, ein unmenschliches System mit Inhaftierung von Migranten werde eingeführt.
Dem GEAS-Gesetz (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) zufolge sollen Bundesländer sogenannte Dublin-Zentren errichten können. Dort sollen Migranten untergebracht werden, die bereits in anderen EU-Staaten registriert wurden und abgeschoben werden sollen.
Besonders umstritten zwischen SPD und Union waren die Freiheitseinschränkungen in den Zentren. Um ein Untertauchen zu verhindern, unterliegen Bewohner einer verschärften Wohnpflicht, die für alleinstehende Erwachsene bis zu 24 Monate betragen kann. Für Familien mit kleinen Kindern ist diese Pflicht auf maximal zwölf Monate begrenzt. Wer die Einrichtungen unbefugt verlässt, muss mit einer Kürzung der Leistungen auf das Existenzminimum rechnen.