Wirtschaft

Transaktionen, Aktivitäten, Stempel Börsensteuer - aber welche?

Bei Anruf Steuer: Der Staat will mitverdienen.

Bei Anruf Steuer: Der Staat will mitverdienen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Einführung einer Steuer auf Börsengeschäfte in Europa rückt näher. Die Finanzminister der 27 EU-Staaten beraten erstmals über das Thema. In der Diskussion ist die "Börsensteuer", die die Finanzmärkte an den Krisenkosten beteiligen und riskante Geschäfte unattraktiver machen soll, aber schon länger. Dabei sind mehrere Modelle im Gespräch.

Steuern auf Finanzgeschäfte sind eigentlich ein alter Hut. Mit einer Börsenumsatzsteuer haben viele Länder schon vor Jahrzehnten Erfahrungen gesammelt, nicht zuletzt die USA und auch Deutschland. Mit der Finanzkrise 2008/2009 hat eine neue Steuer für Finanzakteure wieder an Aktualität gewonnen, auch um die Finanzbranche stärker an den Kosten von Krisen zu beteiligen, die von ihr maßgeblich ausgelöst worden waren.

Einigkeit herrscht bisher aber nur beim Thema Notwendigkeit dieser Steuer. In welcher Form sie daherkommen wird, ist umstritten. Mehrere Vorschläge sind in der Diskussion.

Der EU-Vorschlag

Die Finanztransaktionssteuer soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission für jede Transaktion mit Finanzprodukten gelten - wie etwa Aktien, Wertpapiere und Derivate. Um zu verhindern, dass die kritischen Finanzgeschäfte einfach an Handelsplätze außerhalb der EU verlegt werden, um so die Steuer zu umgehen, soll das Standortprinzip gelten. Das heißt: Entscheidend ist gar nicht, ob ein Geschäft etwa an der Frankfurter Börse oder auf den Cayman-Inseln abgewickelt wird, sondern nur, wo die Handelnden angesiedelt sind. Hat mindestens einer der Beteiligten an einem Finanzgeschäft seinen Sitz in der EU, wird die Steuer für beide Seiten fällig.

Besteuert werden möglichst alle Transaktionen, egal ob sie an Börsen oder im Freiverkehr laufen, also auch der Handel mit Terminkontrakten oder anderen modernen Finanzprodukten. Vorgeschlagen sind Steuersätze von 0,1 Prozent auf Aktien- und 0,01 Prozent auf Derivategeschäfte.

Die Steuer soll nicht die normalerweise von Privatkundenbanken für ihre Kunden (private Haushalte, Unternehmen) ausgeführten Transaktionen erfassen. Sie würde also nicht auf Hypotheken, Kredite, Versicherungsbeiträge oder Devisenkassageschäfte von Unternehmen erhoben. Allerdings würde sie fällig beim Handel mit Aktien und anderen Anteilen. In dem Fall könnte eine Bank etwa beim Kauf von Aktien in Höhe von 10.000 Euro die Kosten von zehn Euro auf den Kunden abwälzen.

Die EU-Kommission erhofft sich Einnahmen von rund 57 Mrd. Euro im Jahr, die dann in der Union verteilt werden könnten. Der Betrag soll zwischen der EU und den EU-Mitgliedsstaaten aufgeteilt werden. Die Steuer soll nach dem Kommissionsvorschlag Anfang 2014 in Kraft treten.

Die britische Stempelsteuer

Großbritannien kennt eine "Stempelsteuer" für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften schon seit dem 17. Jahrhundert.  In ihrer allgemeinen Form wurde sie vor Jahren abgeschafft. Abgewandelt gilt sie aber für viele Finanzgeschäfte als "Stempelersatzsteuer" (Stamp duty reserve tax) weiter. Besteuert wird die Übertragung von Aktien und Wertpapieren sowie deren Emission. Steuerpflichtig ist der Verkäufer der Papiere oder Anteile, aber es gibt Ausnahmen.

Besteuert werden weltweit nur Geschäfte mit Wertpapieren und Anteilen von in Großbritannien ansässigen Unternehmen. Damit bleiben Transaktionen mit Aktien von ausländischen Unternehmen von der Steuer ausgenommen - selbst wenn sie an der Londoner Börse gehandelt werden. So unterliegen viele neuere Finanzinstrumente nicht dieser Abgabe.

Ausgenommen sind auch ein Großteil von Termin- und Optionsgeschäften sowie die Verkäufe festverzinslicher Papiere wie Staatsanleihen. Damit nicht genug: Die Übertragung von Wertpapieren an ausländische Kapitalsammelstellen ist ebenso befreit wie Käufe durch eigens zugelassene Vermittler, wie aus einer EU-Übersicht hervorgeht.

Der generelle Steuersatz bei der Übertragung von Wertpapieren liegt bei 0,5 Prozent des Kaufpreises. Für einige genauer definierte Wertpapierformen werden 1,5 Prozent erhoben. Zur Hochzeit der Finanzkrise 2008/2009 brachte die Steuer dem britischen Staat Einnahmen von rund 4 Mrd. Pfund, im Finanzjahr davor erreichte sie noch 2 Mrd. Pfund mehr.

Der Vorschlag des IWF

Der Internationale Währungsfonds (IWF) brachte noch einen weiteren Vorschlag ins Gespräch: den einer Finanzaktivitätssteuer (FAS). Der große Unterschied zur Finanztransaktionssteuer: Sie soll nicht beim Umsatz ansetzen, sondern bei den Gewinnen aus professionellen Finanzgeschäften. Besteuert würde der Überschuss aus solchen Transaktionen sowie damit verbundene erfolgsabhängige Einkünfte, wie etwa Boni von Bankmanagern.

Da aber bereits Steuern auf Unternehmensgewinne und Einkünfte von Managern erhoben werden, liefe die FAS auf eine Doppelbesteuerung hinaus. Die FAS stieß in der deutschen Regierungskoalition zunächst auf Sympathie. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hat sie erst jüngst wieder als Möglichkeit erwähnt.

Quelle: ntv.de, bad/rts

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