Späte Reaktion auf dapd-BeschwerdeBrüssel segnet AFP-Modell ab

Das Geschäft mit Nachrichten ist international heiß umkämpft. In Paris können die Manager der weltweit drittgrößten Nachrichtenagentur fürs Erste aufatmen. Die EU-Kommission bestätigt umfangreiche staatliche Beihilfen als zulässig.
Die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) sieht ihre Finanzierung nach einer Entscheidung der EU-Kommission gesichert. Die EU-Kommission erklärte Beihilfen des französischen Staates für die Nachrichtenagentur prinzipiell für rechtmäßig, sofern diese für "Aufgaben von öffentlichem Interesse" verwendet werden. Es müsse aber sichergestellt werden, dass die AFP nicht von "versteckten Subventionen" profitiere, hieß es mahnend aus Brüssel.
Europas oberste Wettbewerbshüter hätten geurteilt, dass AFP Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfülle und dafür öffentliche Mittel erhalten dürfe, kommentierte die Pariser Agentur die Entscheidung. Vier Jahre der Unsicherheit seien vorbei, kommentierte AFP-Chef Emmanuel Hoog.
In Frankreich zählen staatliche Stellen zum festen Kundenstamm der öffentlich-rechtlichen Nachrichtenagentur. Behörden, Ministerien und Ämter zahlen dafür, dass sie von AFP mit Nachrichten versorgt werden. Der Staat müsse dabei gewährleisten, dass die Zahl solcher Abonnements das notwendige Maß nicht übersteige, sagte ein EU-Vertreter. Zudem müssten bei der Berechnung der Preise die Maßstäbe des Privatsektors angewandt werden. Mit der Grundsatzentscheidung forderten die Wettbewerbshüter die französischen Behörden dazu auf den Kreis der staatlichen Abonnenten zu überprüfen und gegebenenfalls zu verringern.
Verkappte Staatshilfe?
Hintergrund der Brüsseler Prüfung sind Klagen aus Deutschland: Die inzwischen pleitegegangene deutsche Nachrichtenagentur dapd hatte im Februar 2010 in Brüssel eine offizielle Beschwerde gegen Beihilfen des französischen Staates für die AFP eingereicht. EU-Wettbewerbshüter hatten daraufhin eine formelle Untersuchung eingeleitet. Im Mittelpunkt standen die Rechtmäßigkeit von AFP-Abonnements des französischen Staates und die dafür in Rechnung gestellten Preise. Der deutsche Wettbewerber sah darin eine unzulässige Subventionierung. Im April 2013 musste dapd schließlich nach zwei gescheiterten Rettungsversuchen den Dienst endgültig einstellen.
Die nun getroffene Entscheidung der EU-Kommission hat Ansicht von Beobachtern auch Auswirkungen auf den deutschen Nachrichtenmarkt: Frankreich wies in dem Beschwerdeverfahren nach, dass die deutsche AFP-Tochter keine Quersubventionen des französischen Staates erhält und dass die Preise der deutschen AFP marktgerecht sind und den Wettbewerb auf dem deutschen Markt nicht verfälschen.
AFP gilt als die drittgrößte Nachrichtenagentur der Welt nach dem US-amerikanischen Marktführer Associated Press (AP) und dem britischen Traditionshaus Reuters, Teil der Unternehmensgruppe Thomson Reuters. Im deutschen Markt konkurriert AFP insbesondere mit der Deutschen Presse Agentur (dpa).