Wirtschaft

Juristisches Tauziehen Kim Dotcom kann ausgeliefert werden

Noch kann Kim Dotcom seine Auslieferung verhindern: Der Oberste Gerichtshof muss entscheiden.

Noch kann Kim Dotcom seine Auslieferung verhindern: Der Oberste Gerichtshof muss entscheiden.

(Foto: REUTERS)

Seit mehr als sechs Jahren geht es in einer juristischen Auseinandersetzung darum, ob Kim Dotcom an die USA ausgeliefert werden kann. Nun dürfte die Sache endgültig vor den Obersten Gerichtshof gehen.

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom hat beim Kampf gegen seine drohende Auslieferung in die USA einen Rückschlag erlitten. Ein neuseeländisches Berufungsgericht bestätigte ein Urteil von 2017, wonach Dotcom ausgeliefert werden könne.

Die mehr als sechsjährige juristische Auseinandersetzung ist damit aber noch nicht zu Ende. Dotcoms Anwalt Ira Rothken erklärte, dass sein Mandant gegen die Entscheidung Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werde. "Wir glauben, dass sich Kim Dotcom letztendlich durchsetzen wird", betonte Rothken.

Ermittler werfen Dotcom vor, mit der inzwischen geschlossenen Tauschbörse Megaupload die Film- und Musikbranche um Einnahmen von einer halben Milliarde Dollar gebracht zu haben. Seine Anwälte argumentieren dagegen, Megaupload sei ein Internetdienstleister gewesen und rechtlich nicht dafür verantwortlich, welche Dateien Kunden hochlüden. In den USA werden Dotcom, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, unter anderem Urheberrechtsverletzungen und Geldwäsche vorgeworfen.

Quelle: ntv.de, bad/rts

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