Steuerhinterziehung in großem StilNeue Ermittlungen um "Cum-Ex"-Deals

Kompliziert sind viele Wirtschaftsdelikte. Selten aber so komplex wie bei den Aktiendeals, die unter dem Schlagwort "Cum-Ex" bekannt wurden. Auch die Münchner Staatsanwaltschaft muss sich nun damit befassen. Es geht um rund 350 Millionen Euro hinterzogener Steuern.
Mit dem schnellen Kauf und Verkauf von Aktien sollen Banken und Kapitalanlagefonds den deutschen Fiskus um Milliarden gebracht haben. Die Ermittlungen rund um diese sogenannten Cum-Ex-Geschäfte ziehen immer weitere Kreise. Nach der Frankfurter Staatsanwaltschaft hat inzwischen auch die Münchner Staatsanwaltschaft zwei Fälle auf dem Tisch. Derzeit werde sichergestelltes Material ausgewertet und rechtlich bewertet, erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. "Aus unserer Sicht stehen die Verfahren noch relativ am Anfang."
Nach Informationen von "Süddeutscher Zeitung", NDR und WDR handelt es sich um den bislang größten Verdachtsfall in Deutschland mit mutmaßlich fast 350 Millionen Euro hinterzogenen Steuern. Das Verfahren richte sich gegen fünf heutige und frühere Verantwortliche mehrerer Gesellschaften eines Kapitalanlagefonds. Steinkraus-Koch äußerte sich mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht dazu.
"Bafin war jederzeit informiert"
Der Medienanwalt des betroffenen Fonds, Ralf Höcker, verwies darauf, dass es bei den Geschäften keine Absprachen zwischen Käufern und Verkäufern gegeben habe. "Darüber hinaus waren die Bafin und die Finanzbehörden jederzeit über alle Geschäfte informiert." Bei den auch "Dividendenstripping" genannten Geschäften geht es darum, Papiere rund um den Stichtag, an dem die Dividende festgelegt wurde, schnell hintereinander zu kaufen und wieder zu verkaufen. Ziel war die mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuern: Die Finanzämter erstatteten dadurch letztlich mehr Steuern, als sie zuvor eingenommen hatten. Zahlreiche Banken, aber auch Fonds und Händler sollen in solche "Cum-Ex"-Geschäfte verwickelt gewesen sein.
Letztlich ist aber immer noch unklar, ob diese Geschäfte überhaupt illegal waren. Denn Banken und Investoren nutzten bestimmte Eigenheiten der Abwicklungssysteme an den Börsen, aber auch steuerrechtliche Besonderheiten - und das offensichtlich über Jahre hinweg und mit Wissen von Bund, Ländern und Finanzbehörden. So erklärte der Bundesfinanzhof das Dividendenstripping bereits in einem Urteil aus dem Jahr 1999 für grundsätzlich rechtens. Geschlossen wurde das Schlupfloch aber erst 2012 durch eine Neuregelung der Nachweispflichten. Ein neuer Fall vor dem Bundesfinanzhof brachte im Frühjahr noch keine abschließende Klärung der Frage, ob die Cum-Ex-Geschäfte zulässig waren.