Wirtschaft

Einmalzahlung im Dezember Verband hält Gas-Entlastung für nicht umsetzbar

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Der Verband Haus und Grund kritisiert die Vorschläge der Gaskommission.

(Foto: picture alliance / pressefoto_korb)

Der Verband Haus und Grund kritisiert die Ideen der Gaskommission. Eine rasche Erstattung der Dezember-Abschläge halten die Eigentümer für nicht realistisch. Die vorgeschlagene Gaspreisbremse komme "schlicht zu spät".

Die von der Gaspreis-Kommission vorgeschlagene Erstattung der Dezember-Gasrechnung lässt sich nach Ansicht des Eigentümerverbands Haus und Grund nicht umsetzen. Der Vorschlag sei "keine Lösung, die ein privater Vermieter umsetzen kann", sagte Kai H. Warnecke, Präsident des Verbands, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

"In der Kürze der Zeit wird es vor allem Wohnungseigentümern, die vermieten, nicht möglich sein, den Anteil zu berechnen und die Abschlagszahlungen zu erstatten", sagte Warnecke. "Es wirkt, als wäre der Vorschlag von Leuten erarbeitet worden, die noch nie eine Heizkostenabrechnung gesehen, geschweige denn erarbeitet haben."

Dass die von der Expertenkommission vorgeschlagene Gaspreisbremse erst ab März greifen soll, bewertete Warnecke als "schlicht zu spät": "Einen Deckel zum Ende des Winters einzuführen, ist wie eine Mietpreisbremse in einem Dorf, wo niemand mehr wohnt."

"Entweder pauschale Leistung oder Preisdeckel"

Der Deckel müsse sofort greifen, forderte der Präsident des Eigentümerverbands. Er warnte, das Modell werde nicht funktionieren. "Entweder braucht es sofort eine pauschale Leistung oder einen Preisdeckel. Die Arbeit auf andere abzuwälzen, sorgt nur für Chaos", fügte Warnecke hinzu.

Im Kampf gegen die hohen Gaspreise sollen private Haushalte und Unternehmen nach einem Vorschlag einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission durch ein zweistufiges Modell entlastet werden: Demnach soll der Staat im Dezember einmalig die Gas-Monatsrechnung für Haushalte und Gewerbe komplett übernehmen.

In einem zweiten Schritt sollen ab März 2023 bis Ende April 2024 bei 80 Prozent eines geschätzten Grundkontingents die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb dieses Grundkontingents gilt dann der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.

Quelle: ntv.de, jpe/AFP

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