Der Börsen-Tag
Der Börsen-TagAufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig
05.05.2020, 10:26 Uhr
Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg.
Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der AfD-Gründer Bernd Lucke. Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen.
"Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten", heißt es in dem Urteil.