Der Börsen-TagVW kündigte Motorenchef wegen Dieselskandals zu Unrecht
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung eines Bereichsleiters bei Volkswagen wegen des Dieselskandals für unwirksam erklärt. Das Verhalten des ehemaligen Managers stelle sich "nach der Würdigung aller Umstände und dem Ausgang der Beweisaufnahme nicht als Pflichtverletzung" dar, erklärte das Gericht. Der Mann hat nun Anspruch auf Zahlungen.
VW hatte dem Mann vorgeworfen, 2006 in den USA die Nutzung einer unerlaubten Abgassoftware und deren Weiterentwicklung um eine Fahrprofilerkennung genehmigt zu haben, die Verwendung nicht unterbunden und die Rechtmäßigkeit der Funktion nicht abgeklärt zu haben, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger machte geltend, er habe den Einsatz der Abgassoftware in seiner damaligen Funktion nicht zu verantworten gehabt. Er habe ihn nicht, jedenfalls nicht vorbehaltlos genehmigt und habe zudem seinerzeit von einer zulässigen Softwarefunktion ausgehen dürfen.