Einem Reh ausgewichenTeilkasko muss zahlen
Endet ein Ausweichmänover vor auf der Straße stehendem Wild abseits der Straße, so kann sich die Versicherung nicht der Haftung entziehen. Auch wenn keine Kollision stattfindet kann das Umfahren von Tieren sinnvoll sein.
Wenn ein Autofahrer einem Reh ausweicht, haftet die Teilkaskoversicherung - auch wenn das Reh neben der Straße stand. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ.: 345 C 3874/08) hin.
In dem Fall war eine junge Frau nachts in einer Kurve einem Reh ausgewichen, das neben der Straße stand. Der Wagen schleuderte ins Unterholz, es entstand ein Schaden von 4500 Euro. Diesen wollte die Versicherung nicht übernehmen, weil das Ausweichmanöver unnötig gewesen sei. Der Vater der Frau klagte dagegen und bekam Recht. Das Gericht befand das Verhalten der Fahrerin für nachvollziehbar, auch wenn kein unmittelbarer Zusammenstoß mit dem Reh drohte. Die Frau habe die Reaktion zurecht als geboten erachtet, um sich und die Mitfahrer vor einem Unfall zu schützen.