Studie zur Energiearmut : 312.000 Mal Strom gesperrt
Kein Licht, kein Fernseher, keine Kaffeemaschine, nicht einmal eine Steckdose zum Handy-Aufladen - ein Leben ohne Strom ist kaum vorstellbar. Das merkt man spätestens dann, wenn der Versorger den Saft abdreht. Sechs Millionen Sperren kündigen die Stromanbieter 2011 an. Meistens bleibt es bei der Drohung.
Im Februar veröffentlichtedie Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine alarmierende Hochrechnung: Rund600.000 Haushalten werde jedes Jahr wegen offener Rechnungen der Strom abgedreht,hieß es damals. Nun liegen die tatsächlichen Zahlen für 2011 vor. So dramatischwie angenommen ist die Lage nicht: Zwar drohten die Stromlieferanten in mehr alssechs Millionen Mahnverfahren mit der Abstellung des Stroms berichtet die "Taz"unter Berufung auf einen noch unveröffentlichten Bericht der Bundesnetzagentur.Gesperrt wurde der Strom dann aber "nur" in 312.000 Fällen.
Die Bundesnetzagentur wolltesich auf Anfrage nicht näher äußern. Für ihren Monitoringbericht 2012, dessen Entwurfder Tageszeitung vorlag, hat die Behörde erstmals alle Lieferanten und Netzbetreiber nach Versorgungsunterbrechungenbefragt. Aktiv werden die Versorger dem Berichtzufolge ab Ausständen von rund 120 Euro. Die Drohung, den Strom zu kappen, wirkt:Die meisten Verbraucherhätten anschließend gezahlt oder sich mit dem Versorger über die Stundung der Stromkostengeeinigt, so die "Taz".
Ausnahmen für Härtefälle
Für die Unterbrechung brauchendie Versorger keinen Gerichtsbeschluss, allerdings müssen sie dem Grundsatz derVerhältnismäßigkeit folgen. Ein Härtefall läge etwa vor, wenn durch die Stromsperrebei Minusgraden die Heizungspumpe ausfalle, schreibt die "Taz". Verbraucherschützerfordern schon lange ein Grundrecht auf Stromversorgung. Bei Zahlungsrückständenkönnten Haushalte etwa mit Vorinkassozählern ausgestattet werden, schlägt der Bundder Energieverbraucher vor.
Gleichzeitig warnt die Organisationdavor, die EEG-Umlage als Teuerungsfaktor zu verteufeln.Die Umlage müsse vielmehr gerecht verteilt und von Sonderlasten befreit werden.Auch ohne dieFörderung der erneuerbaren Energien seien die Strompreise jährlich um rund achtProzent gestiegen, ohne dass sich die Erzeugungskosten verteuert hätten.
Sperren kostet Geld
PlanenVersorger, den Strom abzustellen, müssen sie das vier Wochen im Vorausankündigen, ein konkretes Datum brauchen sie aber nicht nennen. Über den Beginnder Sperre werden die Betroffenen dann drei Tage vorher benachrichtigt. Nichtimmer sind die Stromanbieter zu einer Sperre berechtigt. Droht ein Unternehmenetwa im Zuge eines Streits um die Stromrechnung mit der Kappung, dann sollteman sofort eine sogenannte Schutzschrift an das zuständige Gericht schicken,das gleiche gilt bei Härtefällen. Nimmt der Versorger die Sperrdrohung nichtzurück, kann der Kunde eine einstweilige Verfügung beantragen.
Kommtes dennoch zur Sperre, müssen dieBetroffenen alle damit zusammenhängenden Kosten tragen. Für die Sperrung unddie Wiederöffnung des Zählers werden laut Netzagentur im Schnitt 32 Eurofällig. In Ausnahmefällen würden allerdings bis zu 220 Euro berechnet.
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Quelle: n-tv.de


