Donnerstag, 17. November 2011
Auszahlung der Lebensversicherung: Altersgrenze steigt auf 62
Früher war die Lebensversicherung ein echtes Steuersparmodell. Die Beiträge konnten als Sonderausgaben angesetzt werden und auch für die Auszahlung interessierte sich der Fiskus nicht. Inzwischen ist nur noch die Hälfte der Erträge steuerfrei, und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Die werden nun nochmal verschärft.
Wer seine Rentenvorsorge erst im nächsten Jahr abschließt, muss zwei Jahre länger warten, bis er an sein Geld kommt.
(Foto: birgitH, pixelio.de)
Ab kommenden Jahr sinkt nicht nur der Garantiezins. Auch die Altersgrenze für Lebensversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenverträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge wird zum 1. Januar 2012 angehoben. Wer von steuerlichen Vorteilen profitieren will, muss dann bis zum 62. Lebensjahr sparen.
Bei der Kapitalauszahlung einer Lebensversicherung muss nur die Hälfte der Erträge besteuert werden, wenn der Vertrag zwölf Jahre lang lief. Zweite Bedingung ist, dass der Versicherte bei der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet hat. Diese Grenze erhöht sich nun auf 62 Jahre. Für Riester- und Rürup-Rentenverträge sowie für die betriebliche Altersvorsorge gilt zukünftig ebenfalls das Alter von 62 Jahren als frühester Auszahlungszeitpunkt, wenn die steuerlichen Vorteile greifen sollen.
"Die Neuregelungen gelten aber nur für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz. "Das heißt, es kann sinnvoll sein, einen ohnehin geplanten Vertrag noch in diesem Jahr abzuschließen, um von den niedrigeren Altersgrenzen zu profitieren."
dpa
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