Streit um Handyrechnung Anbieter muss Beweise bringen
13.10.2011, 16:49 Uhr1800 Mal soll ein Busfahrer eine teure 0137-Rufnummer angerufen haben, teilweise im Sekundentakt, so steht es jedenfalls auf der Handyrechnung. Seine Fahrgäste haben den Mann zur fraglichen Zeit allerdings nie am Telefon gesehen. Der Netzbetreiber besteht trotzdem auf die Zahlung von 1220 Euro.
Bei einem Streit über eine Mobilfunkrechnung muss der Anbieter beweisen können, dass der Kunde die Anrufe tatsächlich getätigt hat. Das hat das Amtsgericht Dachau entschieden (Az.: 2 C 1423/10).
Normalerweise reicht als Beweis eine technische Prüfung, ob der jeweilige Anschluss einwandfrei funktioniert. Wenn der Kunde allerdings glaubhaft machen kann, dass er zur fraglichen Zeit sein Telefon gar nicht benutzt hat, muss der Anbieter neue Beweise vorlegen, befand das Amtsgericht.
Im verhandelten Fall verlangte ein Mobilfunkunternehmen von seinem Kunden insgesamt über 1220 Euro. Der Kunde habe teilweise im Sekundentakt über 1800 Mal eine 0137-Rufnummer angerufen. Dies ergebe sich aus einem verkürzten und verschlüsselten Einzelverbindungsnachweis und einem vorgelegten Prüfungsprotokoll.
Der Kunde, ein Linienbusfahrer, konnte allerdings überzeugend erklären, dass er zu den fraglichen Zeiten sein Mobiltelefon nicht benutzt hatte. Mehrere Fahrgäste hatten übereinstimmend angegeben, sie hätten den Mann während der Arbeitszeit nie telefonieren sehen. Nach Ansicht der Richter hätte der Mobilfunkanbieter nun den vollen Beweis dafür zu erbringen müssen, dass der Verbindungsaufbau zu der 0137-Rufnummer dem Beklagten zuzurechnen sei. Dieser Beweis sei jedoch ausgeblieben.
Quelle: ntv.de, dpa