Erhöhung der Strompreise: Ankündigung per Mail reicht nicht
Wer von seinem Versorger eine E-Mail mit Ankündigung einer Strompreiserhöhung bekommt, könnte Glück haben: In der Grundversorgung reicht es im Regelfall nicht aus, nur elektronisch informiert zu werden.
Eine Strompreiserhöhungmuss schriftlich angekündigt werden. Dabei gilt: "Kunden in der Grundversorgungmüssen über eine öffentliche Bekanntmachung sowie eine briefliche Mitteilung überdie neuen Preise informiert werden", sagt Günter Hörmann von der VerbraucherzentraleHamburg. Schicke der Stromversorger eine E-Mail, reiche das nicht aus. Für Kundenmit Sonderverträgen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen. "Die Bestimmungensind aber in der Regel identisch." Der Brief müsse spätestens sechs Wochenvor der geplanten Anhebung beim Kunden sein.
Ein Stromversorger hat nachAngaben der Verbraucherzentrale in dieser Woche Kunden per E-Mail über eine Preisanhebungzum 1. Januar informiert. In einigen Fällen erreichten die E-Mails die Verbraucheram 21. November "Das ist eigentlich zu spät", sagt Hörmann. Denn die Kundenhätten bereits am 20. November per Brief informiert werden müssen.
Betroffene Kunden solltenden Stromversorger schriftlich auf die versäumte Frist hinweisen und darauf bestehen,weiterhin den alten Preis zu zahlen. "Möglicherweise werden die Preise dannaber zum Februar angehoben", sagt Hörmann. Eine weitere Möglichkeit: "Beieiner Preisanhebung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht", so der Verbraucherschützer."Wenn man den Versorger wechseln will, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt."
Quelle: n-tv.de


