Ratgeber

Hund angefahrenAutofahrer muss zehnfachen Wert bezahlen

21.07.2014, 14:00 Uhr

Der Hund aus dem Tierheim war nicht besonders teuer. Doch als er angefahren wird, kommen über 2000 Euro Operationskosten zusammen. Muss der Schuldige das übernehmen?

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Müssen Tiere unters Messer, kann es ziemlich teuer werden. (Foto: imago stock&people)

Der materielle Wert eines Tieres lässt sich relativ einfach beziffern, der ideelle Wert hingegen ist kaum in Geld zu messen. Wer ein Tier verletzt, muss deshalb auch Behandlungskosten tragen, die den Anschaffungspreis deutlich übersteigen. Das hat das Amtsgericht München klargestellt (Az.: 344 C 1200/13). In dem Fall hatte ein Autofahrer an einer Tankstelle einen Hund angefahren.

Die Besitzerin war im Tankstellenshop einkaufen, ihren Terrier-Mischling Pauli hatte sie im Eingangsbereich angeleint. Dabei wickelte sie die Leine um einen Abfalleimer und legte das Ende in die Öffnung des Mülleimers. Als ein Mann seinen Kleinwagen an den Tanksäulen vorbeimanövrierte, übersah er den Hund, der auf die Fahrbahn gelaufen war. Das angefahrene Tier zog sich eine Bänderschädigung und zwei Brüche zu und musste operiert werden. Alles in allem beliefen sich die Behandlungskosten auf rund 2200 Euro.

Dieses Geld wollte die Frau von dem Autofahrer erstattet haben, doch der weigerte sich, zu zahlen. Er habe den Hund gar nicht bemerkt und die Frau sei selbst schuld an dem Unfall. Sie habe das Tier nicht richtig festgebunden. Zudem seien die Behandlungskosten unverhältnismäßig hoch, schließlich sei Pauli schon acht Jahre alt und habe auch andere Gebrechen.

Das Amtsgericht München sah bei der Hundehalterin zwar eine Mitschuld, verurteilte den Autofahrer aber dazu, mit 1650 Euro den Hauptteil der Rechnung zu übernehmen. Ähnlich wie auf Parkplätzen sei auch auf einem Tankstellengelände erhöhte Rücksicht angebracht. Schließlich sei hier stets mit ein- und ausfahrenden Wagen und auch mit Fußgängern zu rechnen.

Dass die Frau einen relativ alten Hund für viel Geld operieren ließ, sah das Gericht nicht als Problem. Anders als bei Sachen zähle bei Tieren auch der ideelle Wert. Per Gesetz müssten Behandlungskosten auch dann ersetzt werden, wenn diese den materiellen Wert erheblich überstiegen. Anders als bei Menschen, bei denen Heilbehandlungskosten im Rahmen des medizinisch Gebotenen grundsätzlich unbeschränkt erstattungsfähig sind, gibt es bei Tieren aber eine Obergrenze für die Verhältnismäßigkeit. Alter und Wert des Tieres spielten dabei aber eine untergeordnete Rolle, viel wichtiger seien die Heilungschancen des Tieres. Und die seien beim Hund Pauli sehr gut gewesen, stellte das Gericht klar. Insofern seien die Arztrechnungen durchaus im Rahmen gewesen.

Quelle: ntv.de, ino