Ratgeber

WM-Tickets für 1000 Euro? Bankkunde geht leer aus

Schon vier Jahre vor dem Großereignis hatte eine Bank ihren Kunden Karten für die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 versprochen. Bei der Ticketvergabe ging sie allerdings leer aus. Ein Kunde forderte daraufhin 1000 Euro Schadenersatz. Ob zu Recht, das musste jetzt das Münchner Amtsgericht klären.

Der Bankkunde hatte nicht einmal Verwendung für das Fanpaket.

Der Bankkunde hatte nicht einmal Verwendung für das Fanpaket.

(Foto: dpa)

Eine Bank, die ihrem Kunden Karten für die Fußball-WM 2006 zugesichert, aber nicht besorgt hat, muss Schadenersatz leisten – aber nur für die niedrigste Ticketkategorie. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden (Az.: 213 C 214/10).

Schon vier Jahre im Voraus hatte die Bank  Kunden, die bis Ende 2005 mindestens 1800 Euro einzahlen würden, ein "WM-Paket" versprochen. Wichtigster Bestandteil neben offiziellem WM-Trikot, Fahne, Schal und Ball: Zwei Karten für ein Vorrundenspiel der deutschen Nationalmannschaft oder zwei Karten für das Achtel-, Viertel- oder Halbfinale. Die Karten unterschiedlicher Kategorien sollten unter den Sparern verlost werden. Doch daraus wurde nichts – die Bank kam nicht an Tickets. Sie bot dem klagenden Kunden stattdessen eine sofortige Gutschrift über 500 Euro oder eine Tradinggebührengutschrift über 1000 Euro. Das und alle weiteren Kulanzangebote lehnte der Kunde allerdings ab. Stattdessen forderte er eine Zahlung von 1000 Euro.

Dies hielt nunmehr die Bank für überzogen. Als Schadenersatz könnten allenfalls 35 Euro pro Ticket verlangt werden, da keine Verpflichtung für eine höhere Kategorie als die billigste erfolgt sei. Die Ticketpreise auf dem Schwarzmarkt seien nicht maßgeblich. Das sah das Gericht ähnlich: Ein Anspruch auf höherwertige Karten habe nicht bestanden. Die bloße Möglichkeit, anstatt der Karten für das Vorrundenspiel Karten für das Achtel-, Viertel- oder Halbfinale per Los zu bekommen, stelle lediglich eine Chance dar. Ein den Wert steigerndes emotionales Interesse an den Karten sei bei der Bemessung außer Acht zu lassen. Letztlich geht der Kunde völlig leer aus: Die dem Kunden an sich zustehenden 70 Euro seien durch Aufrechnung mit dem Fanpaket erloschen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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