Teure Sparer sollen weg Bausparkassen tricksen wieder
11.09.2013, 11:03 UhrEs wäre nicht das erste Mal: Wie Verbraucherschützer berichten, wollen einige Bausparkassen nicht mehr hinnehmen, dass alte Bausparverträge nur als gut verzinste Geldanlage genutzt werden. Um sich dieser teuren Altlasten zu entledigen, scheint Ihnen beinahe jedes Mittel recht.

Einst schwer beworben - heute nur noch teuer. Altverträge sind den Bausparunternehmen ein Dorn im Auge.
Der gute alte Bausparvertrag steht bei Sparern wieder hoch im Kurs, zumindest wenn es sich um einen Altvertrag mit überdurchschnittlicher Verzinsung handelt. D enn Kunden, die auf ein Bauspardarlehen verzichten, erhalten einen Bonuszins für die eingezahlten Beiträge. So kommen leicht fünf Prozent und mehr Rendite zustande. In Zeiten des Niedrigzinses paradiesische Konditionen.
Doch des einen Freud, ist des anderen Leid - und so versuchen immer mehr Bausparkassen, ihre Kunden um die Früchte ihrer rentablen Anlagen zu bringen. Wie bereits Ende des Jahres 2012 berichtet, wendeten sich einige Bausparkassen an Kunden solcher Altverträge. Diese wurden darüber informiert, dass, sollten sie weiter sparen bis die Bausparsumme erreicht ist, kein Darlehen in Anspruch genommen werden kann, was wiederum zur Folge hätte, dass "der Anspruch auf Bonusverzinsung" entfallen würde. Sollte aber der geforderte Darlehensverzicht erklärt worden sein, galt der Vertrag als erfüllt und das Unternehmen konnte den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Bonuszins wurde dann zwar ausgezahlt, aber ein gut verzinster Vertrag wurde aufgegeben.
Gewagte Interpretation
Das Erstaunen ob solcher Interpretation des Vertragsrechts war bei Verbraucherschützern groß - rechtlich ist das Vorgehen nach wie vor mehr als umstritten. Eine Verzichtserklärung sollte demnach erst dann gegeben werden, wenn das eingezahlte und verzinste Guthaben kurz davor ist, die Bausparsumme zu erreichen. Die möglicherweise gewährten Bonuszinsen werden hierbei nicht dazugerechnet.
Finanztest empfahl denn auch, die Einzahlungen auf das Bausparkonto zu stoppen, wenn diese rund 85 Prozent der Bausparsumme erreicht haben. Die Bausparkasse kann erst dann den Vertrag kündigen, wenn durch die über die Jahre angelaufenen Zinszahlungen die volle Bausparsumme angespart ist. Sparer können sich so noch jahrelang an ihren renditestarken Verträgen erfreuen.
Doch die Branche legt nach. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen (vzs) berichtet, wendet sich nun die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG an die Kunden, die den Rat von Finanztest beherzigt und ihre Einzahlungen gedrosselt oder eingestellt haben. Demnach erhalten Bausparer eine Aufforderung, die Regelsparbeiträge für die vergangenen zwölf Monate - das sind oft zwischen 400 und 800 Euro - innerhalb weniger Wochen nachzuzahlen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, wird eine Kündigung des Vertrages angedroht. Auch bei dieser Vorgehensweise berufen sich die Bausparkassen auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. "Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob diese Klausel bereits bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart war ", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der vzs. Eine Verpflichtung des Bausparers zur Zahlung des Regelsparbeitrages besteht nicht.
Grenzenlose Kreativität
Weiter berichten die Verbraucherschützer, dass die Bonuszahlungen derzeit von einigen Unternehmen nicht erst zum Vertragsende, sondern schon früher dem Vertragsguthaben zugerechnet werden, so dass die vereinbarte Bausparsumme schneller erreicht wird und der Vertrag dadurch zeitiger kündbar ist.
"Ob die Bausparkasse aber mit dem vertraglich vereinbarten Bonus so umgehen kann, ist fraglich – zumindest wenn sich dies nicht eindeutig aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt und anderen Aussagen der Bausparkasse widerspricht", sagt Heyer.
Betroffene Bausparer können ihre Verträge bei den Verbraucherzentralen auf Vertragsfortführung überprüfen lassen.
Quelle: ntv.de