Hilfe vom Au-Pair Das Finanzamt zahlt mit
30.09.2010, 08:14 UhrAu-pairs sind eine bezahlbare Möglichkeit, Beruf und Kinder unter einen Hut zu bringen. Wer bereit ist, ein Familienmitglied auf Zeit aufzunehmen, bekommt Hilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt. An den Kosten beteiligt sich der Fiskus. Wer gut plant, bekommt mehr heraus.
Das Au-pair-Prinzip beruht auf Leistung und Gegenleistung. Junge Menschen kommen ohne großes Budget ins Ausland, während Familien für vergleichsweise wenig Geld Hilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung erhalten. Und das Beste: Der Fiskus zahlt mit. Der Staat fördert Kinderbetreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen – und dazu zählt auch das Au-pair.
Bis zu 30 Stunden pro Woche kann das Familienmitglied auf Zeit in Beschlag genommen werden. Dafür bekommt es ein Taschengeld von mindestens 260 Euro, außerdem eine Monatskarte für Fahrten zum Sprachkurs. Daneben müssen die Gastgeber Kranken- Unfallversicherung bezahlen. Hinzu kommen Gebühren für das Visumverfahren und gegebenenfalls den Sprachkurs, sofern sich die Eltern daran beteiligen wollen. So kommt man auf monatliche Fixkosten von etwa 350 bis 400 Euro, außerdem noch Kost und Logis.
Hier rechnet der Fiskus mit Pauschalen. Für die Unterkunft können Gasteltern pauschal 204 Euro ansetzen, die Verpflegungspauschale liegt bei 215 Euro. Alles in allem kommen so gut und gerne 770 Euro im Monat zusammen. Übernimmt man noch Vermittlungsgebühren oder den Rückflug, kann es auch deutlich mehr werden. Wer die steuerlichen Möglichkeiten geschickt ausnutzt, kann sich davon einiges zurückholen.
Eine Frage der Aufteilung
Sofern Alleinerziehende oder beide Eltern berufstätig sind, können sie zwei Drittel der Betreuungskosten für jedes Kind bis 14 Jahre als Werbungskosten geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 4000 Euro pro Kind. Wenn nur ein Elternteil arbeitet, gibt es den Zuschuss nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Unabhängig von den Kindern lässt sich auch die Beschäftigung im Haushalt geltend machen. 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen werden anerkannt, auch hier maximal 4000 Euro im Jahr.
Normalerweise geht das Finanzamt davon aus, dass das Au-pair zu gleichen Teilen im Haushalt und als Kinderbetreuung arbeitet. Doch das ist nicht immer die günstigste Lösung. Gutverdiener mit hohem Steuersatz profitieren eher von einem hohen Kinderbetreuungsanteil, wie ein Beispiel verdeutlicht. Zugrundegelegt werden Gesamtkosten von 9000 Euro und ein Steuersatz von 42 Prozent. Bei der 50/50 Aufteilung sieht die Rechnung folgendermaßen aus:
Kinderbetreuung: 4500 Euro * 2/3 * 0,42 = 1260 Euro
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 4500 Euro * 0,2 = 900 Euro
Steuerersparnis insgesamt: 2160 Euro
Veranschlagt man dagegen 80 Prozent für die Kinderbetreuung, kommt man durch die Betreuungskosten auf 2016 Euro und mit den haushaltsnahen Dienstleistungen auf 360 Euro. Macht insgesamt 2376 Euro, also 216 Euro mehr als bei der hälftigen Aufteilung. Am besten rechnet man schon von Anfang an durch, welche Lösung die günstigste ist. Die jeweilige Aufteilung sollte man auf jeden Fall im Au-pair-Vertrag festhalten. So ist sichergestellt, dass das Finanzamt die Kosten auch anerkennt.
Quelle: ntv.de