Mittwoch, 31. August 2011
Call-by-Call funktioniert nicht: Das sollten Kabel-Kunden wissen
Bevor die Telefonflatrates in Mode kamen, nutzten viele Anrufer Call-by-Call-Vorwahlen, um die Telefonkosten zu senken. Bei Gesprächen ins Mobilfunknetz oder ins Ausland wäre das immer noch sinnvoll - funktioniert aber bei Festnetz-Flatrates über das TV-Kabelnetz nicht. Und das sollten potenzielle Kabel-Kunden auch wissen, entschied jetzt der Bundesgerichtshof.Eine Festnetz-Flatrate ist kein Rundum-Sorglos-Paket, Verbindungen in Mobilfunknetze oder ins Ausland müssen die Anrufer schließlich extra bezahlen. Wer versucht, solche Anrufe durch eine Call-by-Call-Vorwahl zu verbilligen, wird möglicherweise feststellen: Es funktioniert nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn der Telefonanschluss übers TV-Kabelnetz läuft. Kabelanbieter müssen deshalb auf die fehlende Möglichkeit, "Call-by-Call"-Telefonate zu führen, aufklären, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 28/09).
Der beklagte Kabelnetzanbieter hatte unter anderem mit der der Aussage "Kein Telekom-Telefonanschluss mehr nötig" geworben. Allerdings hatten die Nutzer zu diesem Zeitpunkt keine Call-by-Call-Möglichkeit, obwohl dies für Verbraucher bei einer reinen Festnetz-Flatrate "von wesentlicher Bedeutung" sei. Der Bundesgerichthof bewertete die fehlende Aufklärung über diesen Umstand als Irreführung durch Unterlassen. Der Kabelanbieter habe mit der Werbung eine Gleichwertigkeit der Telefonanschlüsse suggeriert.
Eine Hinweispflicht auf die fehlende Möglichkeit, eine "Preselection" einzurichten, sah das Gericht aber nicht. Da bei dieser Art der Voreinstellung sämtliche Gespräche über die voreingestellte Telefonnummer abgewickelt würden, verliere der Anschlussinhaber die Möglichkeit der Nutzung der Flatrate. Schon 2009 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Kabelanbieter bei der Werbung für Telefonanschlüsse oder eine Internet-Flatrate über die Kosten eines notwendigen Kabelanschlusses informieren müsse.
ino
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