Montag, 22. März 2010
Schlüsselfertig bauen: Doppelbesteuerung droht
Grundstückskauf und Bauleistung aus einer Hand, dieses Modell dürfte manche Bauherren teuer zu stehen kommen. Schuld ist ein Urteil des EuGH. Demnach kann der Fiskus für die selben Bauleistungen Umsatzsteuer und Grunderwerbssteuer verlangen.
An schlüsselfertigen Immobilienverdient der Fiskus unter Umständen doppelt.
(Foto: BirgitH, pixelio.de)
Die Doppelbesteuerung bei der Grunderwerbsteuer sorgte in der Vergangenheit bei Bauherren immer wieder für Unsicherheit. Allgemein galt: Keine Doppelbesteuerung! Hatte ein Bauherr auf Bauleistungen bereits Umsatzsteuer bezahlt, dann musste er auf dieselben Bauleistungen nicht noch einmal zusätzlich Grunderwerbsteuer bezahlen, erläutert Hans-Benno Ulbrich, Baurechtsexperte beim Deutschen Anwaltverein (DAV).
Einzige Ausnahme von dieser Regel war der Kauf eines schlüsselfertigen Hauses. Wenn Grundstückskauf und Hausbau in so genannten einheitlichen Vertrag geregelt wurden, also die Leistung aus einer Hand erfolgte, dann wurde die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällig. Und zwar sowohl auf das Grundstück als auch auf die Baukosten – für die obendrein Umsatzsteuer bezahlt werden musste. Lag dagegen kein einheitlicher Vertrag vor, war der Bauherr von der Doppelbesteuerung befreit. Er zahlte Grunderwerbsteuer auf den Boden und Umsatzsteuer auf die Bauleistungen.
Der Zweck macht den Unterschied
Mitte Januar hat der Europäische Gerichtshof entschieden: Die doppelte Belastung ist rechtens. Eine Leistung dürfe mehreren Steuern unterworfen werden, solange diese Steuern nicht denselben Zweck haben, befanden die Richter. Das ist bei Grunderwebssteuer und Umsatzsteuer der Fall. Fazit: Sowohl der Kauf des Grundstücks als auch die Bauleistungen unterliegen der Steuer.
Wer eine schlüsselfertige Immobilie kauft oder Grundstück und Bauleistung aus einer Hand erwirbt, muss in Zukunft besonders aufpassen, so der Baujurist: "Käufer müssen unter Umständen doppelt bezahlen. Und zwar auch dann, wenn sie Haus und Grundstück von zwei verschiedenen Firmen kaufen, diese Unternehmen aber wirtschaftlich miteinander in Verbindung stehen." Ulbrichs Rat: Immer genau prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag besteht. Ist dies der Fall, wird der Erwerb der Immobilie doppelt besteuert. Das dürfte die Kalkulation vieler Bauherren erheblich verteuern.
ino
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