Dienstag, 07. September 2010
Architekten wehren sich erfolglos: Fortbildungszwang rechtens
Architekten können gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet werden. Wer sich weigert, muss laut einem Urteil sogar mit einer hohen Geldstrafe rechnen (Aktenzeichen: 12 K 4069/09 F). Nach dem Richterspruch darf fortbildungsunwilligen Architekten notfalls eine Geldstrafe aufgebrummt werden. Das berichtet die "Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht" unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt.
Das Gericht wies mit seinem inzwischen auch rechtskräftigen Urteil die Klage eines Architekten ab. Der Kläger hatte sich gegen einen Verweis und eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro gewandt. Zu diesen Maßnahmen hatte die Architektenkammer gegriffen, nachdem sich der Kläger die Teilnahme an den einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen verweigert hatte. Der Kläger sah darin einen unzulässigen Eingriff in seine Berufsfreiheit. Das Verwaltungsgericht hatte dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Vielmehr seien die entsprechenden gesetzlichen Regelungen durch das Ziel gerechtfertigt, bestimmte Qualitätsstandards bei der Ausübung des Architektenberufes zu wahren.
dpa
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