Ratgeber

Mit 30 auf der Autobahn Führerscheinentzug ist rechtens

Ein Rentner fällt durch sein seltsames Fahrverhalten auf. Nach einer bedenklich verlaufenden Fahrprobe soll er seinen Führerschein abgeben. Doch der Mann weigert sich: Schließlich fahre er seit Jahrzehnten unfallfrei.

In vielen Ländern wird die Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Alter regelmäßig überprüft.

In vielen Ländern wird die Fahrtauglichkeit ab einem bestimmten Alter regelmäßig überprüft.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer mehr als 18 Punkte in Flensburg sammelt, ist den Führerschein los. Das gleiche Schicksal droht Fahrern, die sich volltrunken oder im Drogenrausch ans Steuer setzen. Allerdings kann auch zu langsames Fahren mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden. Das muss ein betagter Autofahrer erfahren, der eine Autobahnfahrt im Kriechtempo letztlich mit dem endgültigen Verlust des Führerscheins bezahlte. Zu Recht, fand das Verwaltungsgericht Köln und wies die Klage des Mannes ab, der betonte, er sei jahrzehntelang unfallfrei gefahren zu sein (Az. 11 K 4325/12).

Der damals 88-Jährige war Ende 2011 auf einer vielbefahrenen Autobahn im Feierabendverkehr aufgefallen, weil er ohne ersichtlichen Grund mit 30 bis 60 km/h unterwegs war. Zudem hatte er Schwierigkeiten die Spur zu halten und war mehrfach grundlos auf die andere Fahrspur gewechselt. Als ihn eine Polizeistreife anhielt gab er an, mit der Technik des Fahrzeugs überfordert zu sein. Die Beamten registrierten ein "stark vermülltes" Fahrzeug, stellten aber fest, dass der alte Mann ansonsten rüstig und orientiert wirke.

Die Führerscheinstelle forderte den Mann nach dem Vorfall auf, eine hausärztliche und augenärztliche Stellungnahme vorzulegen und empfahl eine Fahrprobe, um die Fahrtauglichkeit des Rentners zu überprüfen. In der 45-minütigen Testfahrt erlaubte er sich aber mehrere schwere Patzer. Der Prüfer stellte fest, dass sein "Fehlverhalten erheblichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit habe" und er das Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr ausreichend beherrschte. Nach dieser Diagnose wurde dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen, die er über 50 Jahre lang besessen hatte.

Kämpfen "bis zum Tod"

Das wollte der Rentner nicht hinnehmen und kündigte an "bis zum Tod" um seinen Führerschein zu kämpfen. Er fahre schließlich seit Jahrzehnten unfallfrei mit einem hohen Schadensfreiheitsrabatt in der Haftpflichtversicherung. Weder "das Ordnungsamt noch die TÜV-Prüfer" seien kompetent genug, sein Fahrkönnen zu beurteilen. Auch sei das Vorgehen der Polizei anlässlich der Kontrolle rechtswidrig gewesen und letztlich sei der Entzug seines Führerscheins eine Menschenrechtsverletzung.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte zwar fest, dass der Mann keine Anzeichen einer Altersdemenz zeige und "orientiert und rege" wirke. Einen Fehler der Behörden konnte das Gericht aber nicht feststellen - im Gegenteil: Die Fahrerlaubnis könne auch ohne Unfall entzogen werden, wenn sich der Fahrer als unfähig erweist. Und daran hatte das Gericht keinen Zweifel: Dem Kläger scheine die  Einsichtsfähigkeit dafür zu fehlen, dass bei ständig wachsenden Anforderungen im Straßenverkehr die eigene Reaktions- und Leistungsfähigkeit als Kraftfahrer im hohen Alter einmal entscheidend abnehmen könnte, auch nach vielen Jahren unfall- und beanstandungsfreien Fahrens, so das Gericht. Die mangelnde Kritikfähigkeit des Klägers sei zusammen mit den Leistungsschwächen eine "besonders gefahrenträchtige Kombination". Theoretisch hat der Mann aber noch Chancen, seinen Führerschein zurück zu bekommen, wenn er eine erneute Fahrprüfung besteht.  

Quelle: ntv.de, ino

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