Ratgeber

Autokäufer versäumt WartungGarantie gilt trotzdem

06.07.2011, 16:18 Uhr

Autofahrer tun gut daran, ihren Wagen regelmäßig zur Inspektion zu bringen. Manchmal ist das auch in den Garantiebedingungen der Hersteller vorgeschrieben. Wer die Wartung versäumt, bleibt aber nicht zwangsläufig auf einem Schaden sitzen, entschied nun der BGH.

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Wenn der Schaden durch die Wartung vermieden worden wäre, müsste der Hersteller nicht zahlen. (Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Autokäufern im Streit um Reparaturen während der Garantiezeit gestärkt. Demnach müssen Vertragshändler Materialfehler auch dann kostenlos beheben, wenn der Wagenkäufer die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht eingehalten hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Überschreiten dieser Intervalle nicht die Ursache für den Schaden am Fahrzeug ist. Das Gericht erklärte damit eine Klausel in den erweiterten Garantiebedingungen von Saab für unwirksam. (AZ: VIII ZR 293/10)

Im entschiedenen Fall stritten der Käufer eines Saab und der Vertragshändler um rund 3000 Euro, die für eine Reparatur an der Dieseleinspritzpumpe angefallen waren. Der Schaden war innerhalb der zusätzlichen einjährigen "Saab-Protection-Garantie" aufgetreten. Im Garantievertrag war allerdings auch eine Wartung nach 60.000 Kilometern vorgesehen, die der Autofahrer versäumt hatte. Er ließ die Inspektion nachholen, als der Wagen bei einem Kilometerstand von fast 70.000 zur Reparatur musste.

Nach dem BGH-Urteil muss nun die Vorinstanz prüfen, ob der Schaden an der Pumpe auf die unterlassene Inspektion zurückzuführen ist. Nur dann muss der Autobesitzer die Reparaturkosten begleichen.

Quelle: ino/AFP