Ratgeber

Abschleppdienst darf Auto einbehaltenGebühr muss bezahlt sein

17.01.2012, 10:29 Uhr

Wenn das Auto abgeschleppt wurde, müssen erst alle anfallenden Gebühren beglichen werden. Bis dahin kann das Abschleppunternehmen das Auto einbehalten, entschied das BGH.

Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der BGH wies damit die Klage einer Frau aus Berlin ab, deren falsch geparktes Auto von einem privaten Unternehmer abgeschleppt worden war. Das Unternehmen dürfe das Auto so lange einbehalten, bis alle Abschleppkosten beglichen sind, entschieden die Richter. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.

Quelle: dpa