Ratgeber

Endlich Geld für ehemalige Kunden? Gekündigte Lebensversicherungen erneut vor BGH

Eigentlich scheint die Rechtslage eindeutig: Trotz diverser Urteile erfolgen die Nachzahlungen der Versicherer für zu gering ausgezahlte Rückkaufswerte bei vorzeitig gekündigten Kapitallebensversicherungen aber nach wie vor zu zögerlich und unzureichend. Nun muss erneut der des Bundesgerichtshof entscheiden.

Es geht um viel Geld - für Verbraucher und Versicherungen gleichermaßen.

Es geht um viel Geld - für Verbraucher und Versicherungen gleichermaßen.

(Foto: dpa)

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, tut das zumeist aus Geldnot und ist beim Berechnen des sogenannten Rückkaufwertes durch die Versicherung ver mutlich auf jeden Cent angewiesen. Weil die Versicherer ihre Kunden aber trotz einschlägiger Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht angemessen auszahlen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) findet, muss der BGH am Mittwoch ein weiteres Mal über die Verrechnung der Abschlusskosten entscheiden.

Diese Kosten umfassen oftmals mehrere Tausend Euro an Prämien für Versicherungsvertreter und wurden früher mit den ersten Beiträgen der Kunden verrechnet. Wegen dieser sogenannten Zillmerung starteten die Konten der Kunden zunächst mit einem dicken Minus. An Kapitalbildung durch Zinsen war deshalb über viele Monate hin nicht zu denken. Kündigte ein Kunde seine Lebensversicherung in einem sehr frühen Stadium, bekam er womöglich keinen einzigen Cent zurück.

Mit derartigen Klauseln hatte sich der BGH bereits früher befasst und entschied etwa 2005 zu Verträgen von 1995 bis Ende 2000, dass bei vorzeitiger Kündigung mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge rückerstattet werden mussten. 2012 erklärte das Gericht ähnliche Klauseln aus der Zeit von 2001 bis Ende 2007 für grundsätzlich unzulässig. Nun entscheidet der BGH am Beispiel von Verträgen der Iduna und der HDI-Gerling Lebensversicherung über die Höhe der Rückerstattungen bei vorzeitiger Kündigung.

Verjährung läuft zur Freude der Versicherer

Ob das Gericht erneut eine zumindest hälftige Rückerstattung der eingezahlten Prämien fordern wird, ist allerdings offen: Seit 2008 müssen Abschlusskosten laut Gesetz auf mindestens fünf Jahre verteilt werden. "Auch für solch eine Berechnung des Rückkaufwertes könnte sich das Gericht entscheiden", sagt Edda Castelló, Expertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Für die Versicherer geht es auf jeden Fall um viel Geld.

Und für die Verbraucher auch: Castelló zufolge verjähren jedes Jahr die Ansprüche von etwa 640.000 Betroffenen - auf insgesamt 469 Millionen Euro. "Diesen Betrag streichen die Versicherer an Ende eines jeden Jahres ein und lachen sich tot!"

Jeder, der bereits eine Lebensversicherung vorzeitig beendet hat, sollte deshalb auf das Kündigungsdatum schauen: Ein eventueller Anspruch auf weitere Rückzahlungen verjährt laut Gesetz am Ende des dritten Jahres nach der Kündigung. Wer also etwa eine Versicherung aus der Zeit von 2001 bis 2007 im Sommer 2010 gekündigt hat, muss die Rückzahlung bis zum 31. Dezember 2014 geltend machen.

Das Herunterladen eines Musterbriefes mit der Forderung nach einem höheren Rückkaufwert kostet auf der Homepage der Hamburger Verbraucherzentrale 90 Cent. Eine Investition, die sich ganz unabhängig vom Karlsruher Urteil für Altfälle noch lohnen könnte.

Quelle: ntv.de, AFP

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