Steuerliche Gleichstellung in BerlinHomo-Paare können splitten

In Berlin können homosexuelle Paare ab sofort die gleichen steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen wie Eheleute. Diese Übergangslösung wird bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Kraft sein.
Homosexuelle Paare in Berlin können sich über eine steuerliche Gleichstellung mit Eheleuten freuen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen bei der Einkommensbesteuerung und der Wahl der Lohnklasse gleich behandelt, teilte die Finanzverwaltung mit. Das betrifft auch das steuergünstige Ehegatten-Splitting, durch das die Steuerbelastung von Verheirateten gesenkt wird.
Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse Verfahren zum Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig. Das Bundesfinanzministerium hat im Streit über das Ehegatten-Splitting auf eine bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung verzichtet. Es überließ den Finanzbehörden der Länder, betroffenen Lebenspartnerschaften vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren.