Ratgeber

Gutes Urteil für Reisende Keine Wucherpreise für Namensänderungen

Namensänderungen sind bei Pauschalreisen noch bis kurz vorm Abflug möglich. Zumindest auf dem Papier. In der Praxis verlangen Reiseveranstalter dafür teils willkürlich hohe Summen. Zu Unrecht, findet das Landgericht München.

Noch bis kurz vor Abflug lässt sich ein Ersatzreisender eintragen. Das kann dann allerdings tatsächlich etwas teurer werden.

Noch bis kurz vor Abflug lässt sich ein Ersatzreisender eintragen. Das kann dann allerdings tatsächlich etwas teurer werden.

(Foto: dpa)

Kunden, die nach der Buchung einer Pauschalreise den Namen eines Urlaubers ändern lassen, müssen dafür künftig womöglich weit weniger bezahlen als bislang. Die Branchenpraxis, für Namensänderungen oder -korrekturen bis zu 100 Prozent des Reisepreises und mehr zu verlangen, erklärte das Landgericht München für unzulässig. Nur die konkreten Mehrkosten dürfen verlangt werden, heißt es in dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist (Az. 12 O 5413/13)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Reiseveranstalter FTI Touristik wegen einer Klausel in der Buchungsbestätigung verklagt. Darin heißt es: "Achtung: Bei Namensänderung können Mehrkosten von bis zu 100 Prozent des Reispreises oder mehr anfallen." Somit kommen auf Kunden hohe Kosten zu – egal, ob sie nur eine fehlerhafte Schreibweise korrigieren wollen oder eine andere Person eintragen möchten.

Die Münchener Richter stellten nun klar, dass Reiseveranstalter nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen dürfen. Höhere Forderungen könnten Kunden derart abschrecken, dass sie die Reise gar nicht erst antreten, statt beispielsweise den nach einer Heirat geänderten Namen umschreiben zu lassen. Zudem entstehe der Eindruck, das Unternehmen könne für eine Namensänderung einen beliebigen Preis festlegen – und sogar für die Korrektur eines Erfassungsfehlers kassieren.

Nach dem Gesetz dürfen Verbraucher eine Ersatzperson noch bis zum Reisebeginn bestimmen. "Durch solche Klauseln mit völlig überzogenen Kosten werden die Rechte der Kundinnen und Kunden jedoch ausgehöhlt", erklärte Kerstin Hoppe vom vzbv.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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